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Frage von Karlheinz H. •

Frage an Peter Ramsauer von Karlheinz H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

nachdem das BVG in Leipzig das Nachtflugverbot für Frankfurt bestätigt hat, versucht nun wiederum die Politik in Person von Herrn Minister Posch, an den Bürgern vorbei eine Regelung zugunsten der Flughafenbetreiber zu bewirken.
Herr Minister Posch hat am 20.04.2012 angekündigt, den Planfeststellungsbeschluß (PFB) zu der Nachtflugregelung des Flughafens Frankfurt im Rahmen eines von ihm sogenannten „Klarstellungsverfahrens“ ohne Bürgerbeteiligung ergänzen zu wollen.
Hierdurch würde das Ministerium in eklatanter Weise die Mitwirkungsrechte der Bürger beschneiden. Das VwVfG sieht bei jeder Planfeststellung oder Planergänzung eine umfassende Bürgerbeteiligung vor. Denn es sind letztlich die Bürger, die von einem Planfeststellungsverfahren einerseits betroffen sind, dieses andererseits aber auch über Steuergelder finanzieren. Also müssen auch die Bürger an einer solch wichtigen Entscheidung beteiligt werden.Davon ging übrigens auch der Hess. VGH in seinem Urteil vom 21.08.2009 aus. Dort heißt es wörtlich:„Im Rahmen des Planergänzungsverf. wird der Beklagte darauf zu achten haben...“ Auch der hessische VGH geht also eindeutig davon aus, dass ein normales Planergänzungsverf. mit Bürgerbeteiligung zu erfolgen hat. Jede andere Verfahrensweise wäre ein fundamentaler Verstoß gegen unser Demokratieverständnis. Ein „Klarstellungsverfahren“ ist rechtlich auch deshalb nicht möglich, weil es denklogisch nichts klarzustellen gibt. Denn den zugrundeliegenden PFB hat der hessische VGH im Urteil vom 21.08.2009 bezüglich der Nachtflugregelung aufgehoben.
Ich verweise auf den Tenor dieses Urteils, der wie folgt lautet: „Soweit der PFB diesen Verpflichtungen entgegensteht, wird er aufgehoben“. Etwas, das rechtlich nicht existent ist, kann nicht „klargestellt“ werden. Ich fordere Sie auf, auf das hessischen Ministerium einzuwirken, damit diese Klarstellungsverfahren nicht durchgeführt wird und bitte um Stellungnahme

mit freundlichen Grüßen

K. Herb

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