Frage an Peter Ramsauer von Axel B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr Ramsauer!
Auf die Frage von Hr. Mundt (16.01.2012) zum Steuerabkommen mit der Schweiz haben Sie u. a. geantwortet. Zitat:"Das Steuerabkommen mit der Schweiz wird dem deutschen Fiskus künftig ermöglichen, auf deutsches Kapitalvermögen in der Schweiz lückenlos zuzugreifen" Zitatende.
Hier möchte ich nachhaken, weil ich Ihre Aussage für irreführend halte.
Das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz betrifft ausschließlich Konten, deren Inhaber eine natürliche Person ist, die in Dtschl. ansässig ist.
Das Steuerabkommen zwischen Dtschl. und der Schweiz schließt ganz explizit Trusts und Stiftungen aus.
Das Steuerabkommen zwischen Dtschl.und der Schweiz betrifft ausschließlich Konten.
Wer sein Schwarzgeld in der Schweiz auch weiterhin dem deutschen Fiskus verheimlichen will, muss nur sein Konto auflösen und das Geld in einem Schließfach bei seiner Schweizer Bank deponieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Bargeld, Wertgegenstände, Gold, Aktien oder Anleihen handelt. Schweizer Banken müssen auch künftig bei konkretem Verdacht auf eine Steuerstraftat weder die Existenz noch den Inhalt eines Schließfaches preisgeben.
Das Steuerabkommen zwischen Dtschl. und der Schweiz betrifft ausschließlich Konten in der Schweiz und keine Konten bei Schweizer Banken in anderen Staaten.
Wer dem deutschen Fiskus entgehen will, muss seinen Schweizer Bankberater nur darum bitten, sein Konto in der Schweiz aufzulösen und das Geld auf ein Konto derselben Bank in einem anderen „steuerfreundlichen“ Land zu verschieben. Das ist eine Sache von wenigen Minuten und wenigen Mausklicks. So unterliegen beispielsweise Konten von Schweizer Banken, die pro forma in der Niederlassung auf den Caymans oder in Singapur geführt werden immer noch dem unantastbaren Bankgeheimnis und werden selbst bei konkretem Verdacht dem deutschen Fiskus nicht mitgeteilt.
Quelle:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=12942#more-12942
Halten Sie das für gerecht?
MfG
Axel Beu
Sehr geehrter Herr Beu,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23. April diesen Jahres zum Steuerabkommen mit der Schweiz und zur Problematik der Steuerhinterziehung.
Ich stimme Ihnen dahingehend zu, dass das Problem der Steuerhinterziehung auch nach dem mit der Schweiz vereinbarten Abkommen nicht vollkommen aus der Welt geschafft ist und dass es leider nach wie vor Möglichkeiten der Steuerhinterziehung gibt. Jedoch hat diese Regierung durch ihr Handeln ein deutliches Zeichen gesetzt, dass sie diesen Umstand zukünftig nicht mehr toleriert und derlei Verstößen auch mit stärkeren Konsequenzen begegnen wird.
Mit dem Abkommen ist hierzu der erste Schritt unternommen worden, um die Durchsetzung deutscher Steueransprüche in der Schweiz sicherzustellen. Denn ohne diese vertragliche Grundlage würden deutsche Steueransprüche auf Anlagen in der Schweiz im Regelfall, ohne dass ein Steuerhinterzieher auch nur einen Steuercent zahlen muss, erlöschen. Ein Ergebnis, dass so nicht hinnehmbar ist.
Vorgesehen ist, dass Kapitalerträge und -gewinne deutscher Bankkunden in der Schweiz künftig einer Abgeltungssteuer unterliegen, deren Erlös die Schweiz an die deutschen Behörden überweist. Die Zeiten für Schwarzgeldkonten in der Schweiz sind damit vorbei. Unversteuerte Vermögenswerte deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz werden für die Vergangenheit auf der Grundlage dieses Abkommens pauschal mit einem Steuersatz von mindestens 21 und maximal 41 Prozent auf das Kapital nachversteuert. Das Abkommen führt damit zu mehr Steuergerechtigkeit und stärkt die Einnahmebasis von Bund, Ländern und Kommunen.
In einem Ergänzungsprotokoll vom 5. April 2012 wurde darüber hinaus beschlossen, dass bereits mit Inkrafttreten des Abkommens am 1.1.2013 keine Verlagerung von Vermögen deutscher Staatsbürger aus der Schweiz in Drittstaaten mehr ohne Meldung möglich ist. Der relevante Stichtag wurde damit vom 31.5.2013 auf den 1.1.2013 vorgezogen.
Mit freundlichen Grüßen,
gez. Peter Ramsauer MdB