Frage an Peter Ramsauer von Liam W. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,
ein TÜV-Mann hat mir erzählt, dass eine Gesetzesänderung geplant ist, die zur Folge hat, dass bald jedes Auto mit defektem Kennzeichenlicht beim TÜV durchfällt. Genauso wenn auch nur ein Abblendlicht zu tief ist.
Er sagte, dass allgemein die Mängeleinstufung viel strenger wird. Auch ich beobachte, dass der TÜV seit 15 Jahren immer strenger wird.
Hierzu meine Fragen:
1. Ist die Aussage des TÜV-Manns richtig?
2. Wenn ja, worin begründet sich diese Veränderung in Richtung "strenger"? Wird davon ausgegangen, dass sich durch ein Durchfallenlassen wegen defektem Kennzeichenlicht und Ähnlichem die Verkehrssicherheit erhöht?
3. Ist es richtig, dass er mich dann durchfallen lassen muss, auch wenn er es selbst für verkehrssicherheitstechnisch falsch hält?
4. Wurden in den letzten 15 Jahren durch strengere Mängeleinstufungen beim TÜV die Verkehrssicherheit signifikannt verbessert (aus der amtlichen Statistik des statistischen Bundesamts lässt sich dies nicht ableiten?
ich hoffe höflich auf baldige Antwort; erfreulich finde ich übrigens, dass sie einer der Politiker sind, die abgeordnetenwatch.de nicht ignorieren, sondern zum Bürgerkontakt und zur Erkenntnis von Bürgerinteressen nutzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Sehr geehrter Herr Weiß,
vielen Dank für Ihre Anfrage nach der Änderung der Vorgaben für die Mängeleinstufung bei der Hauptuntersuchung.
Grundsätzlich ist es richtig, dass die Vorgaben für die Mängeleinstufungen bei der Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gestrafft und die Ermessensspielräume der Prüfer eingeschränkt werden, um eine bundesweit einheitliche Durchführungspraxis und eine Gleichbehandlung aller Fahrzeughalter zu erreichen. Außerdem sollte die Qualität der HU gesteigert werden, da hier z. T. nicht mehr vertretbare Ergebnisse festzustellen waren.
Hinzu kommt, dass durch die Übernahme der Richtlinie 2010/48/EU und die dazugehörigen Empfehlungen der Kommission (2010/378/EU) teilweise eine "Verschärfung" der vorgegebenen Mängeleinstufungen vorzunehmen ist. Bisher wurden alle Mängel zur Kennzeichenbeleuchtung mit "geringer Mangel" vorgegeben, mit der Folge, dass alleine aus dieser Mangelfeststellung heraus keine Prüfplakette (sogen. "TÜV-Plakette") verweigert wurde, sondern die Behebung des Mangels in die Verantwortung des Fahrzeughalters übertragen wurde. Die EU hat hierzu europaweit schärfere Einstufungskriterien vorgegeben.
Zu tief eingestellte Abblendscheinwerfer werden dann bemängelt, wenn es sich im eine wesentliche Abweichung handelt, was damit zu begründen ist, dass bei einer solchen Einstellung die Sichtweite des Fahrers bei Dunkelheit stark eingeschränkt ist.
Sehr geehrter Herr Weiß,
ich möchte Sie darauf hinweisen, dass insbesondere Mängel an der Fahrzeugbeleuchtung überwiegend von jedem Fahrzeughalter schon vor einer HU selbst festgestellt werden können, so dass es erst gar nicht zu solchen Beanstandungen kommen kann. Im Übrigen sind die Fahrzeughalter und -fahrer immer für den vorschriftsmäßigen Zustand der Fahrzeuge verantwortlich (§ 31 Abs. 2 StVZO und § 23 StVO) und dies nicht nur zu ihrem eigenen Schutz, sondern auch zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Die Unfallursache "technische Mängel" ist kontinuierlich in den letzten Jahrzehnten gesunken. Lag der Anteil 1960 noch bei 2,7 %, ist er in den letzten Jahren auf einen Wert von unter 1 % gesunken.
Allerdings dürfen diese Werte in der Realität etwas höher liegen, da bei Unfallaufnahmen ""unfallursächliche/unfallerschwerende technische Mängel" nicht immer erkannt werden. Man spricht hier von einer so genannten Dunkelziffer, d. h., die genannten Angaben müssen mit dem 1,5 - 2,0fachen multipliziert werden. Diese Information teilte die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) mit.
Sehr geehrter Herr Weiß,
Ihnen wünsche ich immer verkehrssichere Fahrten und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer