Frage an Peter Ramsauer von Helmut S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Warum verhandeln Sie nicht in Sachen Fluglärm mit Zürich Kloten also mit der Schweiz
auf der Grundlage der Stuttgarter Erklärung ?
Sehr geehrter Herr Städele,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Stuttgarter Erklärung bei den Verhandlungen mit der Schweiz.
Ich habe mit der Absichtserklärung keine der Positionen der „Stuttgarter Erklärung“ aufgegeben, auch wenn zum Beispiel keine fixe Zahl zu den Anflugbeschränkungen genannt wird, was eben einem Staatsvertrag vorbehalten bleiben muss. Hingegen hat die Schweiz erstmals eine deutliche Zusage gemacht: Die Schweiz reduziert die Zahl der Anflüge auf den Flughafen Zürich über deutsches Staatsgebiet. Grundlage für die Staatsvertragsverhandlungen sind daher sehr wohl die Stuttgarter Erklärung sowie die heute gültigen Regelungen, welche in der 220. Durchführungsverordnung (DVO) beschrieben sind.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer