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Peter Ramsauer
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Frage von Alfons K. •

Frage an Peter Ramsauer von Alfons K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Ramsauer

Warum werden Geschwindigkeitsübertretungen nicht Prozentual geahndet
Es ist doch ein riesen Unterschied ob ich in einer 30 KM Zone 60 fahre also
100 Prozent zu schnell ,oder auf einer Autobahn bei einer Begrenzung 100 KMh 130 fahre.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kramer,

vielen Dank für Ihre Mail in der Sie dafür plädieren, die Höhe der Geldbuße in Abhängigkeit von der Höchstgeschwindigkeit auszurichten. Darauf möchte ich Ihnen gern antworten.

Tatsächlich spricht auf den ersten Blick Einiges dafür, die Höhe der Geldbuße nicht nur am Maß der Überschreitung, sondern auch an der jeweils geltenden Höchstgeschwindigkeit auszurichten. Gleichwohl halte ich eine prozentuale Berechnung, wie Sie sie vorschlagen, nicht für sachgerecht.

Ich möchte Ihnen dies gern auf der Grundlage der geltenden Normen im Straßenverkehrsrecht erklären:

Die im Bußgeldkatalog aufgestellten Regelsätze sollen einerseits eine bundesweit gleichmäßige Ahndung sicherstellen. Andererseits sollen sie allgemeinpräventiv wirken, also Verkehrsteilnehmer von der Begehung von Verkehrsverstößen abhalten. Für die Bestimmung der Höhe der Bußgeldregelsätze sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der den Täter treffende Vorwurf maßgebend. Bei dieser Betrachtung wird grundsätzlich von fahrlässiger Begehungsweise und gewöhnlichen Tatumständen ausgegangen. (§ 17 Abs. 3 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 1 Abs. 2 Bußgeldkatalog-Verordnung).

Angewandt auf den Bereich der Geschwindigkeitsverstöße bedeutet dies Folgendes:
Das Verkehrsrecht verlangt die Einhaltung sämtlicher angeordneter Höchstgeschwindigkeiten, und zwar unabhängig davon, in welcher Höhe diese festgesetzt worden sind. Die Notwendigkeit wird deutlich, wenn zulässige Höchstgeschwindigkeiten mit Verkehrszeichen angeordnet werden.

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem
Ermessen, ob und ggf. wie hoch eine Geschwindigkeitsbeschränkung
angeordnet wird. Dabei muss sie die konkreten Gegebenheiten vor Ort
berücksichtigen. Sie entscheidet,
- ob beispielsweise in Wohngebieten eine Tempo 30- Zone angeordnet wird,
- auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen die Innerortsgeschwindigkeit von 50 km/h auf 60 oder 70 km/h erhöht oder
- auf Außerortsstraßen - z. B. bei kurvenreicher Strecke oder Kreuzungsverkehr - die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 70 reduziert wird.

Die Anordnung besagt zugleich, dass bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit zumindest unter gewöhnlichen Verkehrsverhältnissen die Sicherheit des Verkehrs und die Möglichkeit angemessener Reaktion für die Kraftfahrer gewahrt sind. Jede Überschreitung stellt dies hingegen in Frage.

Aus diesen Gründen halte ich es für gerechtfertigt, die Ahndungshöhe in Abhängigkeit zur tatsächlichen Überschreitungshöhe festzulegen. Derjenige, der z. B. Tempo 30 um 20 km/h überschreitet, handelt regelmäßig ebenso vorwerfbar wie der Verkehrsteilnehmer, der Tempo 50 in demselben Maße missachtet. Deutlich wird dies bei Berücksichtigung der geschwindigkeitsbedingten Auswirkungen. So hängen der Bremsweg und der Weg, den der Kraftfahrer während der unausweichlichen Reaktionszeit bei plötzlich auftretenden Gefahren noch ungebremst zurücklegt, von der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit und nicht von der prozentualen Überschreitungshöhe ab. Außerdem nehmen - was für den Außerortsverkehr relevant ist - mit steigender Geschwindigkeit z. B. im Falle kurvenreicher Strecke die Zentrifugalkräfte zu. Diese sind letztlich die Ursache für das Ausbrechen von Kraftfahrzeugen.

Sehr geehrter Herr Kramer,

diesen oben genannten Gesichtspunkten würde eine gleichmäßige prozentuale Berechnung der Ahndungshöhe nicht gerecht. Daher sehe ich keine Möglichkeit, Ihre Überlegungen in der Praxis umzusetzen. Ich danke Ihnen aber für Ihr Engagement, in dem Sie durch Ihren Vorschlag eine Verbesserung der Verkehrssicherheit erreichen wollten.

Mit freundlichen Grüßen für immer verkehrssichere Fahrten

gez. Dr. Peter Ramsauer

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