Frage an Peter Ramsauer von Frank C. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Ramsauer,
Ich will nicht viel schreiben und fasse mich daher kurz mit meinen Fragen.
Frage 1:
Warum denkt man nicht mal darüber nach ob Führerscheinneulinge die ersten 2-3 Jahre NICHT mehr als ein 50 PS Auto fahren dürfen???
Motorradfahrer werden auch beschränkt!! Ich bin selbst kein Motorradfahrer!
Hintergrund der Frage:
Ich sehe oft junge Fahranfänger die sich auf der Starße benehmen wie in schlechten Hollywood Filme.
Zudem habe ich schon sehr OFT selbst mitbekommen das Neulinge mit einem PKW unterwegs sind der Weit über 100 PS hatt und meinen sie wären auf einer Rallye!
Erst am 4.03.12 hatt sich ein 20 Jähriger aus unserem ort (Illingen Hüttigweiler) den kannte ich von klein an,mit einem PKW der ca.135 PS Hatte Tot gefahren.Er hatt man muss es so sagen zum Glück 2 Unfallgegner nur leicht verletzt!
Aber es geht Bundesweit sehr sehr oft ander aus!!
Ich habe selbst 4 Jahre im Abschleppdienst gearbeitet und VIELE Solcher Unfälle gesehen.Und es waren sehr oft Fahranfänger die mit einem PKW unterwegs waren der viel zu viel Leistung für ungeübte Fahrer hatte!
mfg F.Ch
Sehr geehrter Herr Chefai,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Unfallhäufigkeit bei Fahranfängern, die ich Ihnen gern beantworte.
Es ist richtig, dass Fahranfänger besonders häufig an Verkehrsunfällen beteiligt sind. Diese werden zum einen durch mangelnde Fahrerfahrung im Straßenverkehr und zu geringes fahrerisches Können verursacht, andererseits durch die vor allem bei jungen Fahranfängern gegebene erhöhte Risikobereitschaft. Daher wurde, um den Unfallgefahren entgegen zu wirken, die Fahrerlaubnis auf Probe eingeführt. Diese Regelung hat sich bewährt, weshalb eine Änderung nicht beabsichtigt ist.
Alle Maßnahmen zur Verringerung der Unfallgefahren zielen darauf ab, dass der Fahranfänger lernt, sich insgesamt verantwortungsbewusst zu verhalten und die für alle Kraftfahrer geltenden Regeln einzuhalten. Die Forderung nach Einführung eines „Stufenführerscheins“ für Fahranfänger entweder in Form einer PS-Begrenzung oder einer Geschwindigkeitsbegrenzung wurde in der Vergangenheit in Deutschland bereits mehrfach diskutiert. Bislang wurde dieser Vorschlag insbesondere deshalb nicht realisiert, weil „überhöhte Geschwindigkeit“ als eine Hauptunfallursache nicht gleichzusetzen ist mit „höchstmöglich zu erreichender Geschwindigkeit“ oder „hoher Motorleistung“. So können in bestimmen Verkehrssituation bereits 30 km/h zu schnell sein.
Sehr geehrter Herr Chefai,
durch die umfangreiche Fahrausbildung in Deutschland werden Fahrschüler mit den geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen vertraut gemacht und lernen, ein Kraftfahrzeug entsprechend der Verkehrsverhältnisse und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sicher zu führen. Darüber bitte ich zu bedenken, dass bei vielen Unfällen aufgrund überhöhter Geschwindigkeit nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit entscheidend ist, sondern die fehlende Bereitwilligkeit, diese einzuhalten.
Ihnen wünsche ich immer verkehrssichere Fahrten und verbleibe mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer