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Peter Ramsauer
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Frage von Holger K. •

Frage an Peter Ramsauer von Holger K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter. Dr. Ramsauer,

da Sie sicherlich wenig Zeit haben, versuche ich meine Frage so kurz wie möglich zu halten:

Ich habe am 02.02.2012 verbindlich eine Photovoltaikanlage bestellt und im Vorfeld hierzu auch den Kreditvertrag unterzeichnet. In gutem Glauben, mich auf die aktuelle Gesetzgebung zu verlassen, in der der 01.07.2012 als nächster Termin zur Kürzung der Förderung genannt war, habe ich mich trotz der deutlich höheren Kosten für deutsche Technik und einen kleinen Handwerksbetrieb aus der Region entschieden.

Dann kam die Ankündigung, diesen Termin auf den 01.04.2012 vorzuziehen. In großer Hektik konnte mir mein Handwerksbetrieb die Fertigstellung zu diesem Termin mit erneutem Kostenaufschlag zusichern.

Keine 24 h später dann ein erneuter Vorzug der Kürzung auf den 09.03.2012. Dies ist nun unmöglich mehr zu schaffen.

Eine vorgezogene Kürzung zu diesem Termin würde mir erhebliche Finanzielle Einbußen bringen und die Finanzierung wesentlich in Frage stellen, zumal die Belastungen unseres neu errichteten EFH ebenfalls noch vorhanden sind.

Eine Stornierung des Auftrages würde nicht nur mich, sondern auch den Handwerksbetrieb ebenfalls in finazielle Bedrängnis führen.

Sicherlich verstehe ich das Bemühen nun eine "Schluss-Ralley" zu verhinden. Was ist jedoch mit den Bürgern, welche schon verbindlich vor der Ankündigung des Änderunstermins unterzeichnet haben?

Gibt es hier eine Übergangsfrist?

Die vollständige Umsetzung der Änderung der EEG und der darin enthaltenen Ermächtigungsverordnung bedeutet dauerhaft sicherlich den Ausstieg aus der Energiewende und sichert nur dauerhaft den Profit unserer 4 großen Energiekonzerne.

Dies kann doch sicherlich nicht im Sinne des Erfinders sein und erschüttert meinen tiefen Glauben in die Planungssicherheit und Verlässlichkeit unseres Staates!

Für eine zügige Beantwortung meiner Frage darf ich mich schon im Vorfeld recht herzlich Bedanken.

Mir freundlichem Gruß

Holger Kutz

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kutz,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28. Februar 2012 zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
Den Erneuerbaren Energien gehört die Zukunft. Unter dem Eindruck der furchtbaren Katastrophe in Japan haben wir im letzten Jahr die Weichen dafür gestellt, dass wir noch schneller die Modernisierung unserer Energieversorgung voranbringen können. Wir wollen weg von den atomaren und fossilen Energien hin zu den Erneuerbaren Energien. Auf diesem Weg kommen wir sehr gut voran.
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland ist ein großer Erfolg. Dies gilt vor allem auch für den Bereich der Photovoltaik. In Absprache mit der Solarbranche hatten wir ein jährliches Ausbauvolumen von 2.500 bis 3.500 MW erwartet und dieses Ziel im EEG verankert. Dieses Ziel haben wir deutlich übertroffen. So wurden z. B. im letzten Jahr Anlagen mit einer Leistung von 7.500 MW, davon allein im Dezember rund 3.000 MW, neu angeschlossen.
Auf unserem erfolgreichen Weg in ein regeneratives Zeitalter dürfen wir jedoch die Kosten für die Verbraucher, für die Menschen und Unternehmen in unserem Land, nicht aus dem Auge verlieren. Die Energiepreise haben einen entscheidenden Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Deshalb müssen wir alles daran setzen, um ein weiteres Ansteigen der Energiepreise zumindest zu begrenzen. Aus diesem Grund haben wir uns im letzten Jahr das Ziel gesetzt, dass die EEG-Umlage die Größenord¬nung von 3,5 Cent/kWh nicht überschreiten darf. Für 2012 haben die Übertragungs¬netzbetreiber die EEG-Umlage auf 3,59 Cent/kWh festgesetzt. Im November 2011, also vor dem enormen Zubau im Dezember 2011, prognostizierten die Übertragungsnetz¬betreiber für 2013 einen Wert zwischen 3,66 und 4,74 Cent/kWh. Wenn wir nicht schnell handeln, wird die EEG-Umlage im kommenden Jahr auf deutlich über 4 Cent/kWh steigen.
Aufgrund der gesunkenen Herstellungskosten, die viele Solarexperten bestätigen, hat sich eine Überförderung ergeben, die wir im Interesse aller Verbraucher schnellstens beseitigen müssen. Das ist der Grund, warum wir erneut im Deutschen Bundestag über eine Reduzierung der Fördersätze beraten.
Mit der 1. Lesung am 9. März 2012 haben die parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag begonnen. Für die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag ist es besonders wichtig, dass den Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie den betroffenen Betrieben und Unternehmen ein angemessener Vertrauensschutz gewährt wird. Daher haben wir den vom Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium vorgeschlagenen 9. März 2012 als Stichtag für die neuen Fördersätze und Förderregeln klar abgelehnt. In den vorparlamentarischen Beratungen haben wir erreicht, dass für Dachanlagen, die vor dem 1. April 2012 kaufmännisch in Betrieb genommen werden, weiter die derzeitigen Fördersätze gelten. Auch für Freiflächenanlagen, deren Aufstellungsbeschluss vor dem 1. März 2012 gefasst wurde, kommen die höheren Fördersätze zur Anwendung, wenn die Anlagen noch vor dem 1. Juli 2012 in Betrieb genommen werden.
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag wird sich neben dieser deutlichen Verbesserung der Übergangsfristen noch für weitere Änderungen des vorliegenden Gesetzentwurfs einsetzen. So wollen wir beispielsweise die Rechte des Deutschen Bundestages stärken und Anreize für den Einsatz von Speichertechnologien setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Ramsauer

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