Frage an Peter Ramsauer von Hans-Günter G. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort, die in Ihren ersten beiden Absätzen sehr rätselhaft ist.
Im ersten Absatz schreiben Sie: "Einführend möchte ich klarstellen: Es wird keinen Feldversuch mit "Gigalinern" geben."
Im zweiten Absatz steht: "Es bleibt daher bei den derzeit gültigen Gewichtsgrenzen von 40 t (bzw. 44 t im Vor- und Nachlauf zum Kombinierten Verkehr), es werden lediglich längere Fahrzeuge bis zu einer Gesamtlänge von 25,25 m getestet..."
Sind LKWs von 25,25 m keine "Gigaliner", völlig unabhängig was und wie viel sie geladen haben?
Wenn es bei den gültigen Gewichtsgrenzen bleibt, wozu braucht man dann Gigaliner oder Lang-LKWs, egal wie man sie nennt?
Kann man die von Ihnen angeführten "Feldversuche" mit der zu erwarteten Realität seriös vergleichen und abwägen?
Ist es nicht so, dass Verkehrssicherheit nicht durch zusätzliche Monster-LKWs, sondern nur durch weniger LKWs auf den Straßen gefördert werden kann?
Bitte unbedingt beantworten:
Wer oder welche Lobby interessiert und fordert diese "Feldversuche“?
Eine besinnliche Weihnachtszeit und alles Gute
Hans-Günter Glaser
Sehr geehrter Herr Glaser,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Feldversuch mit Lang-Lkw.
Ich kann Ihnen versichern: Es wird keinen Feldversuch mit "Gigalinern" geben. Diese Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 60 t haben aufgrund ihrer kinetischen Energie ein sehr hohes Gefahrenpotential, zudem sind aus infrastrukturellen Gründen keine höheren Gesamtgewichte und Achslasten möglich. Daher wird es auch keine höheren Belastungen auf Brücken und Fahrbahnen geben.
Es bleibt daher bei den derzeit gültigen Gewichtsgrenzen von 40 t (bzw. 44 t im Vor- und Nachlauf zum Kombinierten Verkehr), es werden lediglich längere Fahrzeuge bis zu einer Gesamtlänge von 25,25 m getestet, um zu sehen, ob dadurch Fahrten und somit Emissionen eingespart und Verkehre reduziert werden können, insbesondere bei der Beförderung von Volumengütern. Dies würde helfen, Staus zu reduzieren und die Leichtigkeit des Verkehrs zu stärken.
Der Feldversuch untersucht die Chancen und Risiken des Einsatzes von Lang-LKW besonders mit Blick auf Umweltauswirkungen, Effizienzsteigerungen im Transport, Verkehrssicherheit und infrastrukturelle Auswirkungen.
Der Einsatz von Lang-LKW darf nicht dazu führen, dass eine (Rück-) Verlagerung des Ladungsaufkommens von der Schiene auf die Straße erfolgt. Im Rahmen des Feldversuchs werden daher auch die Auswirkungen des Einsatzes längerer Fahrzeuge auf den Kombinierten Verkehr untersucht.
Die Ausnahme-Verordnung vom 19.12.2011 enthält die Streckenliste, die von den Ländern auf ein Befahren mit Lang-Lkw hin geprüft wurde. Sie legt auch den genauen Anforderungskatalog an die eingesetzten Fahrzeuge und deren Fahrer fest.
Die Einhaltung dieser und weiterer Voraussetzungen sowie die Einhaltung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sind durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr nachzuweisen.
Sofern die Lkw-Fahrer alle Anforderungen erfüllen und dies durch die in der Ausnahme-Verordnung geforderten Nachweise belegen können, müssen sie sich an die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wenden, die sie im weiteren Verlauf wissenschaftlich begleiten wird. Dann können sie auf den Strecken, die der Ausnahme-Verordnung beigefügt sind, fahren. Dieser über fünf Jahre andauernde Feldversuch wird von der BASt wissenschaftlich begleitet. Wenn eine gewisse Anzahl von Unternehmen ihre Teilnahme bekundet hat, beginnt voraussichtlich im März 2012 die in drei Untersuchungsphasen gegliederte wissenschaftliche Begleitung.
In der ersten Untersuchungsphase werden statische Erhebungen anhand von Protokollen und Befragungen zu Fahrzeugen, Fahrern, transportierten Gütern und Routen erfasst. Es wird unter anderem auch das Verhalten der Fahrzeuge beim Abbiegen und in Baustellen analysiert.
In der zweiten Phase werden parallel bei möglichen Unfällen mit Lang-Lkw Unfallmeldebögen gesammelt und ausgewertet.
Die dritte Untersuchungsphase beginnt etwa ein halbes Jahr vor Ablauf der Ausnahme-Verordnung. Es werden Nacherhebungen zur ersten Phase geplant. Nach dem Ende des Feldversuchs wird es einen abschließenden Bericht durch die BASt geben.
Sehr geehrter Herr Glaser,
Sie können den Text der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWberlStVAusnV) im elektronischen Bundesanzeiger finden: https://www.ebundesanzeiger.de .
Die Verordnung wurde am 21.12.2011 veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer