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Peter Ramsauer
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Frage von Arne H. •

Frage an Peter Ramsauer von Arne H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Ramsauer,

"Jeder Verkehrstote ist zuviel." Dieser Satz ist als Zitat von Ihnen in vielen Medien zu lesen.

Niemand dürfte daran zweifeln, dass eine der Hauptursachen für Unfälle eine zu hohe Geschwindigkeit ist. Dies würde bedeuten, dass eine Senkung der Höchstgeschwindigkeit auf z.B. 120 km/h die Zahl der Verkehrstoten senken wird.

Wenn Sie Ihr obiges Zitat also ernst meinten, müssten Sie versuchen, eine einheitliche Höchstgeschwindigkeit einzuführen.

Warum tun Sie dies nicht?

Mit freundlichem Gruß,
Arne Henningsen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Henningsen,

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie für die Einführung einer Höchstgeschwindigkeit plädieren.
Ich kann an dieser Stelle nur wiederholen: Jeder Verkehrsunfall und jeder Verkehrstote ist einer zu viel.

Das Thema Geschwindigkeitsbeschränkung auf Bundesautobahnen wird seit Jahren sehr emotional und kontrovers diskutiert. Die Einführung eines generellen Tempolimits auf Autobahnen wird nicht für sinnvoll gehalten.

Bei der Diskussion um ein generelles Tempolimit möchte ich Sie auf folgende Faktoren aufmerksam zu machen: Die Unfallhäufigkeit ist nicht homogen über das gesamte Autobahnnetz verteilt. Ausgangspunkt für die meisten Unfälle ist weniger das überschreiten einer angeordneten Höchstgeschwindigkeit, sondern vielmehr die im Einzelfall nicht situationsangepasste Geschwindigkeit. Die situationsangepasste Geschwindigkeit kann auch deutlich unterhalb eines teilweise geforderten generellen Tempolimits von 130 oder 120 km/h liegen. Die Autofahrer folgen Anordnungen im Übrigen umso eher, je sinnvoller sie ihnen erscheinen. Die Einsichtigkeit und als deren Folge die Akzeptanz einer Regel spielen somit eine überragende Rolle.

In Deutschland sind Autobahnen die sichersten Straßen. Obwohl auf ihnen rund 32,5 % der Gesamtfahrleistungen erbracht werden, ereignen sich hier weniger als 6,5 % der Unfälle mit Personenschaden. Das Unfallgeschehen auf Autobahnen wird im Wesentlichen durch individuelles Fehlverhalten (z. B. zu geringer Abstand, der Verkehrslage oder den Witterungsverhältnissen nicht angepasste Geschwindigkeit) oder örtliche Verkehrsverhältnisse (z. B. Verkehrsdichte oder Ausbauzustand) beeinflusst. Zudem ist bereits durch Verkehrszeichen die Geschwindigkeit auf rund einem Drittel des deutschen Autobahnnetzes begrenzt. Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen kommen hinzu. Darüber hinaus weist das deutsche Autobahnnetz eine sehr hohe Verkehrsdichte auf, was faktisch das Fahren mit hohen Geschwindigkeiten immer weniger zulässt. Von der Einführung eines allgemeinen Tempolimits werden daher keine durchgreifenden Sicherheitsgewinne erwartet. Auch ein Vergleich mit ausländischen Unfallstatistiken zeigt, dass die Unfallzahlen dort trotz vorhandener allgemeiner Tempolimits keine zwingenden Schlussfolgerungen auf die Notwendigkeit einer allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen zulassen.

Sehr geehrter Herr Henningsen,
die Bundesregierung gibt auf Autobahnen einer situationsangepassten Geschwindigkeitsregelung den Vorzug. Moderne rechnergesteuerte Verkehrsbeeinflussungsanlagen reagieren flexibel auf Faktoren, die die Verkehrssicherheit beeinflussen und können gezielt Unfallschwerpunkte beseitigen. Gleichzeitig tragen sie zur Flüssigkeit des Verkehrs und damit zum Abbau von Staus bei. Auf hoch belasteten Autobahnabschnitten sind moderne Verkehrsbeeinflussungsanlagen besonders wirkungsvoll.

Es gibt zahlreiche ordnungsrechtliche und technische Möglichkeiten, um den Verkehrsfluss sicherer und ohne Stau zu gestalten. Maßgeblich knnen auch die Fahrzeugführer durch ihr Fahrverhalten mit dazu beitragen, für alle Verkehrsteilnehmer ein verkehrssicheres und geordnetes "flüssiges" Fahren zu ermöglichen.

Sehr geehrter Herr Henningsen,
ich wünsche Ihnen stets sichere Fahrten auf unseren Straßen. Gleichzeitig möchte ich auf das neue Verkehrssicherheitsprogramm des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hinweisen. Sie können es unter folgenden Link nachlesen: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/strassenverkehrssicherheit.html

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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