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Peter Ramsauer
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Frage von Gerhard J. •

Frage an Peter Ramsauer von Gerhard J. bezüglich Verkehr

Geschwindigkeitsbeschränkung von 130 km/h auf Autobahnen?
Warum wird diese nicht eingeführt, obwohl alle Anliegerstaten eine haben. Rennstecke/Teststrecke Deutschland kann ich da nur sagen. Es würde sehr zur Sicherheit (und dem Umweltschutz) auf unseren Autobahnen beitragen, wenn wir eine Geschwindigkeitsbeschränkung hätten.

Bitte um Begründung, warum diese nicht eingeführt wird?

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Jellinek

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Jellinek,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie für ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen plädieren.

Zunächst können Sie versichert sein, dass dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auch jeder Unfall einer zu viel ist. Hier wird alles getan, um technische, ordnungspolitische und rechtliche Voraussetzungen für Straßenverkehrssicherheit zu schaffen. Leider ist nicht jeder Individualfall beherrschbar.

Zu der von Ihnen angeführten Geschwindigkeitsbegrenzung/Tempolimit kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Das Thema Geschwindigkeitsbeschränkung auf Bundesautobahnen wird seit Jahren sehr emotional und kontrovers diskutiert. Die Einführung eines generellen Tempolimits auf Autobahnen wird nicht für sinnvoll gehalten. Bei der Diskussion um ein generelles Tempolimit ist auf folgende Faktoren aufmerksam zu machen: Die Unfallhäufigkeit ist nicht homogen über das gesamte Autobahnnetz verteilt. Ausgangspunkt für die meisten Unfälle ist weniger das Überschreiten einer angeordneten Höchstgeschwindigkeit, sondern vielmehr die im Einzelfall nicht situationsangepasste Geschwindigkeit. Die situationsangepasste Geschwindigkeit kann auch deutlich unterhalb eines teilweise geforderten generellen Tempolimits von 130 oder 120 km/h liegen. Die Autofahrer folgen Anordnungen im Übrigen umso eher, je sinnvoller sie ihnen erscheinen. Die Einsichtigkeit und als deren Folge die Akzeptanz einer Regel spielen somit eine berragende Rolle.

In Deutschland sind Autobahnen die sichersten Straßen. Obwohl auf ihnen rund ein Drittel der Gesamtfahrleistungen erbracht werden, ereignen sich hier weniger als 6 % der Unfälle mit Personenschaden. Das Unfallgeschehen auf Autobahnen wird im Wesentlichen durch individuelles Fehlverhalten (z. B. zu geringer Abstand, der Verkehrslage oder den Witterungsverhltnissen nicht angepasste Geschwindigkeit) oder örtliche Verkehrsverhältnisse (z. B. Verkehrsdichte oder Ausbauzustand) beeinflusst. Zudem ist bereits durch Verkehrszeichen die Geschwindigkeit auf rund einem Drittel des deutschen Autobahnnetzes begrenzt. Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Verkehrsbeeinflussungsanlagen kommen hinzu. Darüber hinaus weist das deutsche Autobahnnetz eine sehr hohe Verkehrsdichte auf, was faktisch das Fahren mit hohen Geschwindigkeiten immer weniger zulässt. Von der Einführung eines allgemeinen Tempolimits werden daher keine durchgreifenden Sicherheitsgewinne erwartet. Auch ein Vergleich mit ausländischen Unfallstatistiken zeigt, dass die Unfallzahlen dort trotz vorhandener allgemeiner Tempolimits keine zwingenden Schlussfolgerungen auf die Notwendigkeit einer allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen zulassen.

Sehr geehrter Herr Jellinek,
einer situationsangepassten auf Autobahnen Geschwindigkeitsregelung wird deshalb der Vorzug. Insbesondere moderne rechnergesteuerte Verkehrsbeeinflussungsanlagen, die flexibel auf Faktoren reagieren, welche die Verkehrssicherheit beeinflussen, können gezielt Unfallschwerpunkte beseitigen und gleichzeitig zur Flüssigkeit des Verkehrs und damit zum Abbau von Staus beitragen. Auf hochbelasteten Autobahnabschnitten sind moderne Verkehrsbeeinflussungsanlagen besonders wirkungsvoll.

Ich möchte noch ergänzen, dass auch zur Minderung der CO2-Emissionen ein allgemeines Tempolimit auf Bundesautobahnen nicht für sinnvoll erachtet wird. Der technische Fortschritt (Fahrzeuge mit weniger CO2-Emissionen), die geänderte Fahrzeugflotte (Anteil alternativer Fahrzeuge und infolge der Abwrackprämie effizientere Fahrzeuge) und die in der Fahrschulausbildung gängige Unterrichtung im Sinne einer umweltschonenden Fahrweise tragen zunehmend - trotz gestiegener Fahrleistungen - zu einem klimafreundlicheren Verkehr bei. Es gibt nach Auffassung der Bundesregierung für den Verkehrsteilnehmer weitere nachvollziehbare Instrumente zur Reduzierung der CO2-Emissionen des Straßenverkehrs. Diese sind vor allem die Ende 2008 verabschiedete EU-Verordnung zur Regulierung der CO2-Emissionen von Pkw sowie die 2011 in Kraft tretende EU-Verordnung zur Regulierung der CO2-Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen. Beide Initiativen wurden von der Bundesregierung intensiv unterstützt. Es gibt zahlreiche ordnungsrechtliche und technische Möglichkeiten, um den Verkehrsfluss sicherer und ohne Stau zu gestalten. Maßgeblich können auch die Fahrzeugführer durch ihr Fahrverhalten mit dazu beitragen, für alle Verkehrsteilnehmer ein verkehrssicheres und geordnetes "flüssiges"Fahren zu ermöglichen.

Sehr geehrter Herr Jellinek,
Ich wünsche Ihnen immer verkehrssichere Fahrten und möchte gern auf das neue Verkehrssicherheitsprogramm des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verweisen. Sie können es nachlesen unter:
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/strassenverkehrssicherheit.html

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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