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Peter Ramsauer
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Frage von Thomas S. •

Frage an Peter Ramsauer von Thomas S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Ramsauer!

Am Abend des 29.01.11 stießen auf der Bahnlinie Magdeburg-Halberstadt unweit des Bahnhofes Hordorf eine Regionalbahn und ein mit 2700 Tonnen Kalk beladener Güterzug auf eingleisiger Strecke zusammen. Von den Passagieren des an dem Unfall beteiligten Personenzuges fanden 10 Menschen bei diesem Zusammenstoß den Tod, weitere 23 Menschen wurden teils schwer verletzt.

Ursache für diesen tragischen Unfall dürfte nach bisherigen ersten Ermittellungen das Überfahren eines "Halt" zeigenden Hauptsignales durch den am Unfall beteiligten Güterzug sein.

http://www.stern.de/panorama/ermittlungen-zum-zugunglueck-in-hordorf-routinefahrt-in-den-tod-1649174.html

Eine Ursache des Unglücks scheint das Fehlen einer Sicherungstechnik auf der betreffenden Bahnstrecke sein, die seit Jahrzehnten zur Verfügung steht und die bei Missachtung oder ungenügender Achtung der Signalstellung die Zwangsbremsung des betroffenen Zuges auslöst.

Diese aktuell als "Punktförmige Zugbeeinflussung" (PZB) bezeichnete in Relation preiswerte Technik kann das Risiko menschlichen Versagen minimieren, leider ist sie immer noch nicht zu 100% verbreitet, Zitat von Wikipedia:

"Heute (Stand: März 2011) sind rund 4200 Streckenkilometer im Netz der Deutschen Bahn nicht mit PZB ausgerüstet; davon sind ca. 3400 km eingleisige Strecken. Etwa 80 Prozent der nicht ausgerüsteten Strecken befinden sich im Netz der ehemaligen Deutschen Reichsbahn. Zwischen 2008 und 2010 waren rund 600 km Strecken mit PZB nachgerüstet worden.["

http://de.wikipedia.org/wiki/Punktf%C3%B6rmige_Zugbeeinflussung#Verbreitung

Frage 1:
Demonstriert das tragische Unglück nicht diesbezüglich Versäumnisse seitens des Gesetzgebers?

Frage 2:
Bis wann werden die noch nicht mit PZB ausgerüsteten Strecken, die im planmässigen alltäglichen Personenverkehr betrieben werden, mit dieser Technik ausgerüstet?

Mit freundlichen Grüßen, Thomas Schüller

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Sehr geehrter Herr Schüller,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Ausrüstung von Bahnstrecken mit Zugbeeinflussung. Hierzu möchte ich Folgendes ausführen:

Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) als maßgebliche Rechtsnorm für die Sicherheit im Eisenbahnwesen in Deutschland regelt für Hauptbahnen, dass Strecken, auf denen mehr als 100 km/h zugelassen sind, und die auf diesen Strecken verkehrenden Triebfahrzeuge und andere führende Fahrzeuge mit Zugbeeinflussung ausgerüstet sein müssen, durch die ein Zug selbsttätig zum Halten gebracht und ein unzulässiges Anfahren gegen Halt zeigende Signale selbsttätig verhindert werden kann. Zudem kann für Haupt- und Nebenbahnen die jeweils zuständige Behörde auch für Strecken, auf denen bis zu 100 km/h zugelassen sind, im Einzelfall bei besonderen erschwerten Bedingungen die Ausrüstung mit Zugbeeinflussung vorschreiben.

Grundsätzlich ist es nach 4 Absatz 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) aber primär die Pflicht der Eisenbahninfrastrukturunternehmen, die Eisenbahninfrastruktur sicher zu bauen und in betriebssicherem Zustand zu halten und den Betrieb sicher zu führen. Die EBO gibt als Wirkvorschrift und schreibt daher bewusst nur die Mindeststandards vor. Die Eisenbahnunternehmen haben von sich aus zu prüfen, welche Maßnahmen aus Sicherheitsgründen zu treffen sind und ob eine Strecke mit Zugbeeinflussung auszurüsten ist. Deshalb haben sowohl die Deutsche Bahn AG (DB AG) als auch ihre Rechtsvorgänger Deutsche Bundesbahn (DB) und Deutsche Reichsbahn (DR) bereits bestimmte Strecken ergänzend mit PZB ausgestattet und führen dies entsprechend der aufgestellten Nachrüstprogramme weiter fort.

Sehr geehrter Herr Schöller,

eine Änderung der EBO, die für alle regelspurigen Eisenbahnen in Deutschland gilt, mit Ausnahme der nichtöffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmen, bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Nachdem zeitgleich zum Beschluss des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages auch die Verkehrsministerkonferenz (VMK) einen entsprechenden Beschluss für eine Änderung der EBO gefasst hat, ist eine gemeinsame Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die kurzfristig den Entwurf fr eine EBO-Änderung erarbeiten soll. Zielsetzung ist, eine den Beschlüssen entsprechende umgehende Nachrüstung des bestehenden Streckennetzes verbindlich vorzuschreiben.

Sehr geehrter Herr Schöller,

ich hoffe, ich habe Ihnen deutlich gemacht, dass das Thema Streckenausrüstung mit Zugbeeinflussung, welches Ihnen am Herzen liegt, auch uns durchaus bewusst ist.

Ich danke Ihnen für Ihr Engagement und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer

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