Frage an Peter Ramsauer von Sebastian P. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,
zunächst herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Präzisierend hätte ich vielleicht nach einer zeitlichen Definition der Winterreifenpflicht für Motrorräder fragen sollen.
Dass bei niedrigen Temperaturen oder "winterlichen" Straßenverhältnissen ein Motorrad besser in der Garage verbleibt, gebietet m.E. ja schon die Vernunft.
Worauf ich eigentlich hinaus wollte: Wenn die Witterung und die Straßenverhältnisse es zulassen, also, die Temperatur hoch genug ist für eine normale Gummimischung, weder Eis noch Schnee etc. liegen (was ja auch schon im Dezember, vor allem um Weihnachten, vorgekommen ist), gilt dann trotzdem ein Fahrverbot, wenn das Motorrad nicht mit ausgewiesenen Winterreifen ausgerüstet ist? Wenn ja, ist das ein Fahrverbot, das ausschließlich nach einem Kalender und nicht nach den tatsächlichen Verhältnissen ausgerichtet ist?
Vielen dank und freundliche Grüße
Sebastian Pohl
Sehr geehrter Herr Pohl,
vielen Dank für Ihre Rückfrage zu meiner Antwort vom 24.03.2011. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 4. Dezember 2010 definiert die Begriffe "Winterreifenpflicht" und "winterliche Verhältnisse". Die Festlegung einer "Zeitspanne" erfolgte nicht. Bei trockenen Straßen - also keinen winterlichen Verhältnissen - ist selbstverständlich das Befahren ohne Winterreifen möglich. Ich bitte aber zu beachten, dass jederzeit ein Wetterumschwung kommen kann. Die Winterreifenpflicht ist geregelt im 2 Abs. 3a der StVO, die Sie unter folgendem Link: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__2.html nachlesen können.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer