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Peter Ramsauer
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Frage von Eugen S. •

Frage an Peter Ramsauer von Eugen S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Ramsauer,

da der ADAC meinen Leserbrief zum Thema „Sollen Autohalter für Verkehrsdelikte im Ausland geradestehen?“ aus der Motorwelt 2011/01 nicht veröffentlichte, versuche ich es in diesem Forum, mir Gehör zu verschaffen.

Sie verlangten darin, dass bei der Verfolgung von Verkehrsdelikten im Ausland die deutsche Rechtspraxis angewandt werden soll. Sie argumentierten, nur wer am Steuer saß, soll auch bezahlen. Wer verlangt denn auch mehr? Aber dass Verkehrssünder durch die deutsche Rechtssprechungspraxis konsequent zur Rechenschaft gezogen werden, ist einfach nicht wahr, weil der Kfz-Halter in Deutschland überhaupt nichts zur Tatermittlung beitragen muss! Ironischerweise wird lediglich bei Falschparkern eine Ausnahme gemacht! Dort gilt nämlich das Halterprinzip.

Als ich vor einem Jahr auf der Autobahn massiv bedrängt, genötigt, beleidigt und dadurch in Gefahr gebracht wurde, erstattete ich Anzeige und hatte sogar eine Zeugin dabei. Da die Zeugin und ich nach zwei Monaten bei einer Lichtbildgegenüberstellung den Fahrer nicht identifizieren konnten, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Der Staatsanwalt prüfte nicht, warum der Fahrer sein Aussehen gegenüber dem Tatzeitpunkt radikal verändert hat. Es spielte auch keine Rolle, dass er ein Kind mit auffallendem Aussehen bei sich hatte und er musste weder ein Alibi für sich nachweisen noch angeben, wer den Autoschlüssel zum Tatzeitpunkt gehabt haben konnte.
Herr Ramsauer, warum nehmen Sie über die Hintertür scheinheilig Verkehrsrowdies in Schutz? Kennen Sie überhaupt die deutsche Praxis bei der Verfolgung von Verkehrsdelikten? Sind Sie wirklich der Meinung, dass der Kfz-Halter keine Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung von Verkehrsdelikten hat? Falls doch, was werden Sie dagegen unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen

Eugen Schiebel

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Sehr geehrter Herr Schiebel,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur geplanten Reform des Punktesystems in Flensburg. Gerne möchte ich Ihnen den derzeitigen Sachstand erläutern.

Viele Menschen fragen sich zu Recht, wie viele Punkte sie im Flensburger Zentralregister überhaupt haben. Und wann sie verfallen. Da gibt es seit Jahren einige Unklarheiten, die ich mit der Reform des Punktesystems nun beseitigen möchte. Das Punktesystem soll insgesamt einfacher, transparenter und verhältnismäßiger werden. Zum Beispiel kommen die Tilgungsfristen und die Einstufung der Verkehrsdelikte auf den Prüfstand. Ich habe Arbeitsgruppen eingesetzt. Dort arbeiten Verkehrsexperten, Fachleuten aus der Praxis und natürlich auch den Ländern mit.

Es ist eine Reform für die Verkehrsteilnehmer. Weiterhin gilt: Wer gegen Verkehrsregeln verstößt, muss auch die Konsequenzen tragen. Die Einträge in die Verkehrssünderdatei haben zu Recht eine abschreckende Wirkung. Dieser Charakter wird durch die Reform verstärkt, in dem mehr Transparenz geschaffen wird.

Gründlichkeit geht dabei vor Schnelligkeit. Das Punktesystem ist ein komplexes Gebilde mit vielen Stellschrauben. Wir werden uns das gesamte System sehr genau ansehen und analysieren, wo es Nachbesserungsbedarf gibt. Ziel ist es, mit der Reform die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Wir haben das Projekt mit voller Kraft gestartet und werden bis spätestens zum Ende der Legislaturperiode konkrete Ergebnisse vorlegen. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich auf einzelne Beispiele in diesem frühen Stadium noch nicht eingehen kann.

Sehr geehrter Herr Schiebel,

Ihre Anfrage zum Thema "Verkehrsdelikte im Ausland" befindet sich noch in Bearbeitung. Ich bitte noch um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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