Frage an Peter Ramsauer von Heinz H. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Minister Ramsauer,
heute stellen die LKW als rasende Brutalos die größte Gefahr auf unseren Autobahnen (Straßen) dar, sie halten weder Geschwindigkeitslimits noch Sicherheitsabstände ein. Unfälle mit PKW sind meist sehr schwer da die Massen nicht mehr beherrschbar sind und die LKW absolut nicht für eine Kollision mit PKW ausgelegt sind. Strassen sind oft stundelang kpl. gesperrt. Nach dem Verursacherprinzip müssten die LKW Entschädigungen für alle blockierten Verkehrsteilnehmer und natürlich auch für die tausendfache Belastung der Straßen aufkommen. Zudem müssten LKW dringend mit entsprechenden PKW- relevanten Knautschzonen ausgerüstet sein. Denkt die Politik an derartige, logische Dinge? (Die monströsen Gigaliner verschärfen die Konflikte noch weiter.)
Vielen Dank für eine ausführliche Antwort,
Heinz Horbaschek
Sehr geehrter Herr Horbaschek,
vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie die Verkehrssicherheit ansprechen und dies ganz besonders bei Lkw-Verkehren. Gerne möchte ich Ihnen hierzu antworten.
Dem Thema Sicherheit für Verkehrsteilnehmer wird im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung(BMVBS) ein sehr hoher Stellenwert eingeräumt. Sie sprechen an, dass es zwischen Lkw und Pkw "Knautschzonen" geben müsste.
Dieser Vorschlag befindet sich bereits in der Realisierungsphase. Die Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Arbeitsbedingungen der Fahrer gelten für Fahrer auf Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten (Sozialvorschriften).
Dabei ist die Verbesserung der Sicherheit für Pkw-Insassen beim Zusammenstoß mit schweren Lkw eines der Ziele, das es zu erreichen gilt. Insbesondere der frontale Zusammenprall eines Pkw mit einem Lkw sowie der Aufprall eines Pkw auf das Heck eines Lkw führen häufig zu sehr schweren Unfallfolgen für die Pkw-Insassen.
Um die Schwere der Unfallfolgen bei einem Frontalaufprall abzumildern, hat die EG daher bereits im Jahr 2000 die Richtlinie 2000/40/EG über den vorderen Unterfahrschutz von Kraftfahrzeugen erlassen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat dieses Vorhaben aktiv unterstützt. Hiernach müssen erstmals in den Verkehr kommende Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse ber 3,5 t (Fahrzeuge der Klassen N2 und N3) seit dem 10. August 2003 mit einem vorderen Unterfahrschutz ausgerüstet sein, der den Anforderungen dieser Richtlinie entspricht. Deutschland hat die Richtlinie fristgerecht in nationales Recht ( 32b Straenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)) übernommen. Auswertungen von Unfallstatistiken belegen die Wirksamkeit der eingeführten Anforderungen.
Sehr geehrter Herr Horbaschek,
um die Unfallfolgen für Pkw-Insassen im Falle eines Aufpralls auf das Heck eines Lkw weiter zu verringern, hat das BMVBS einen Änderungsvorschlag zur Überarbeitung der Vorschrift zum hinteren Unterfahrschutz von Kraftfahrzeugen (ECE-Regelung Nr. 58) Anfang des Jahres 2011 bei der Wirtschaftskommission fr Europa der Vereinten Nationen (UN/ECE) eingereicht. Die erste Beratung zu diesem Vorschlag, der für den hinteren Unterfahrschutz eine Erhöhung der Prüfkraftanforderungen und eine Verringerung der Bodenfreiheit vorsieht, erfolgt Mitte 2011 in den entsprechenden Gremien. Mit dem Änderungsvorschlag soll eine deutliche Reduzierung der Zahl der Getöteten und Schwerverletzten bei diesen Unfällen erreicht werden. Die geänderte Vorschrift ist zukünftig auch bei Lang-Lkw verpflichtend anzuwenden.
Um die Sicherheit im rollenden Verkehr zu erreichen, werden Kontrollen und Überwachungsaktivitäten im gewerblichen Straßenverkehr sowohl von der Polizei im Rahmen ihrer allgemeinen Verkehrsüberwachung bzw. im Rahmen von Schwerpunktkontrollen auch vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) durchgefhrt. Durch die Kontrolltätigkeit wird der Sicherheitsstandard auf der Straße erhöht, was dazu beiträgt, schwere Unfälle und Schäden zu verhindern. Jährlich werden von Polizei und BAG mehr als 1,5 Mio. Kontrollen im Güterverkehr durchgeführt. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.bag.bund.de.
Sehr geehrter Herr Horbaschek,
Sie befürchten, dass durch die "monströsen Gigaliner" sich die Konflikte auf unseren Straßen noch verschärfen werden. Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass es keinen Feldversuch mit Gigalinern geben wird. Diese Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 60 t haben aufgrund ihrer kinetischen Energie ein sehr hohes Gefahrenpotential, zudem sind aus infrastrukturellen Gründen keine höheren Gesamtgewichte und Achslasten möglich. Dies hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag ausdrücklich festgelegt.
Es bleibt bei dem Lang-Lkw bei den derzeit gültigen Gewichtsgrenzen (40 t bzw. 44 t im Vor- und Nachlauf zum KV). Es werden lediglich längere Fahrzeuge bis zu einer Gesamtlänge von 25,25 m getestet, um zu sehen, ob dadurch Fahrten und somit Emissionen eingespart und Verkehre reduziert werden können, insbesondere bei der Beförderung von Volumengütern. Dies wrüde helfen, Staus zu reduzieren und die Leichtigkeit des Verkehrs zu stärken.
Fest steht auch, dass es keine innerstädtische Verkehre mit Lang-Lkw geben wird. Die Lang-Lkw sollen ausschlielich auf geeigneten, fest vorgegebenen Relationen des übergeordneten Straßennetzes fahren, insbesondere den Bundesautobahnen.
Ebenso müssen die teilnehmenden Fahrzeuge und Fahrer die höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dazu wird es ein absolutes Überholverbot für Lang-Lkw geben. Ebenso wird kein Gefahrguttransport mit Lang-Lkw zugelassen. Es hat auch bei den Lang-Lkw, das können wir versichern, Verkehrsssicherheit höchste Priorität.
Sehr geehrter Herr Horbaschek,
gern möchte ich abschließend noch anmerken, dass ich Ihre allgemeine Einschätzung der Lkw-Fahrer als "rasende Brutalos" nicht teile. Lkw-Fahrer leisten einen verantwortungsvollen Job, damit die Versorgung der Bürger mit Konsumgütern und der Industrie mit Rohstoffen, Materialien u.a.m. sichergestellt ist.
Für Ihr Interesse am Thema Verkehrssicherheit danke ich Ihnen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer