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Frage von Sebastian P. •

Frage an Peter Ramsauer von Sebastian P. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Ramsauer,

zunächst hielt ich es für einen Scherz, doch allem Anschein nach gibt es sie tatsächlich, die Winterreifenpflicht für Motorräder.

Dazu bitte ich um Antwort auf die Frage: wie viele Motorräder waren in 2010 und durchschnittlich in vorangegangenen Jahren bei winterlichen Verhältnissen auf Grund von Normalbereifung Mit(Verursacher) von Unfällen?

Dazu folgende Anmerkung: Für kaum ein Motorrad sind Winterreifen verfügbar, der Wechsel unangemessen aufwändig und teuer, was eine faktische Stillegung eines ganzjährig zugelassenen Fahrzeugs bedeutet. Zudem ist kaum ein Motorradfahrer bei Temperaturen unter 7 Grad unterwegs - es sei denn in "Not"fällen - über 7 Grad brucht es doch keine Winterreifengummimischung. Und wenn die Temperaturen es zuließen - so sind aktuell 14 Grad am 6. Februar in München - muss das Krad in der Garage bleiben, weil es normale Bereifung hat.

Halten Sie diese Regelung für sinnvoll, oder ist damit eine Unterstützung der darbenden Reifenherstellerindustrie beabsichtigt?

...oder bin ich doch nur einer Ente aufgesessen?

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Pohl

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Sehr geehrter Herr Pohl,

vielen Dank für ihre Anfrage zur "Winterreifenpflicht" für Motorräder, die ich Ihnen gerne beantworte.

Verfügen Motorräder nicht über die entsprechenden Reifen, dürfen sie bei den genannten Wetterverhältnissen nicht fahren, da ansonsten eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist. Nichts anders gilt für Pkw, Lkw und Busse. Im Übrigen möchte ich darauf aufmerksam machen, dass die Teilnahme bei den genannten Wetterverhältnissen mit Motorrädern unabhängig von der Wahl der Reifen besonders gefährlich ist. Ich rate daher davon ab, auch wenn Motorräder mit M+S-Reifen ausgerüstet sind, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifenglätte zu fahren.

Das Thema "Winterreifen" ist nicht neu. Auch bisher galt es bereits, "geeignete Bereifung" bei "winterlichen Verhältnissen" aufzuziehen. Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) (Stand: 4. Dezember 2010) erfolgte lediglich eine Begriffsdefinition. Im Zweifelsfall sollten Sie auf die Teilnahme am Straßenverkehr verzichten. Eine allgemeine Ausnahmeregelung ist nicht gegeben.

Ich wünsche Ihnen allzeit eine gute und sichere Fahrt mit Ihrem Motorrad und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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