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Frage von Sven M. •

Frage an Peter Ramsauer von Sven M. bezüglich Verkehr

Guten Tag Herr Dr. Ramsauer,

die GDL (Gewerkschaft deutscher Lokfüher) sieht als eine Ursache der momentanen Probleme bei der Bahn den Personalmangel. Gleichzeitig sind aber bei der Bahntochter DB Vermittlung teilweise schon seit Jahren hunderte ehemalige Bundesbahnbeamte "geparkt", die entweder nie, oder sehr selten zur Arbeit heran gezogen werden. Ein anderer Teil von Beamten wird auf Grundlage von amtsärztlichen Bescheinigungen in den Vorruhestand versetzt, obwohl sie nicht Dienstunfähig, sondern nur Diensteingeschränkt sind. Beispielsweise mussten Lokführer bis zum Bundesverfassungsgericht klagen, damit man sie weiter beschäftigt werden, anstatt sie wegen fehlender Betriebstauglichkeit in den Vorruhestand abzuschieben.

Die Kosten trägt nicht nur der Steuerzahlers (infolge der Übereinkunft mit dem Dienstherren der Beamten, dem Bundeseisenbahnvermögens, werden von dieser Behörde anteilig die Kosten der Bezüge der "geparkten" Beamten übernommen), sondern er hat auch noch die Auswirkungen dieser Personalpolitik zu ertragen.

Sehen Sie, der diese Vorgehensweise als Minister selber duldet, Handlungsbedarf, und wenn ja, was unternehmen Sie?

Danke für die Antwort

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Merow,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne teile ich Ihnen auf Ihre Frage zum Personalmangel bei der Deutschen Bahn AG Folgendes mit:

Zur Beseitigung der aufgetretenen Probleme bei der Deutschen Bahn AG werden derzeit viele Lösungsmöglichkeiten geprüft. Die Umsetzung einiger Maßnahmen hat bereits begonnen.

Für die Vermittlung von Mitarbeitern, die im DB Konzern ihren Arbeitsplatz verloren haben, wurde eigens die DB JobService GmbH eingerichtet. Diese unternimmt erhebliche Anstrengungen, um die betroffenen Mitarbeiter wieder auf feste Arbeitsplätze im und auch außerhalb des Konzerns zu vermitteln. Für den von Ihnen angesprochenen Bereich der zur Deutschen Bahn AG zugewiesenen Beamten erfolgt dies unter Beachtung der beamtenrechtlichen Bestimmungen.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung steht in engem Kontakt zur DB JobService GmbH und zum Bundeseisenbahnvermögen, um auch weiterhin das Ziel einer erfolgreichen Vermittlungstätigkeit mitzugestalten.

Für das Zurruhesetzungsverfahren existieren eindeutige beamtenrechtliche Regelungen, die vom Bundeseisenbahnvermögen beachtet werden. Die Zurruhesetzungspraxis des Bundeseisenbahnvermögens ist somit nicht zu beanstanden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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