Frage an Peter Ramsauer von Helmut G. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Minister,
für Pkw besteht ab Dez. 2010 auf allen Achsen Winterreifenpflicht.
Sie wollen nunmehr einen Feldversuch mit 400 Gigalinern starten. Nach den bisherigen Fotos in der Presse hat so ein Monster 7 Achsen, von denen nur 1 Achse dem Antrieb dient. Sollen auf 6 Achsen Sommerreifen zulässig sein? Wo bleibt da das Gleichheitsprinzip und die Sicherheit gewahrt?
Der bisherige Winter hat dafür gesorgt, dass "normale" Lkw (max. 5 Achsen) bereits an Steigungen kapitulieren mussten, wie sollen Gigaliner die Steigungen nehmen? Und wenn sich solch ein Gigaliner quer stellt (Unfall), wie lange dauern dann wohl die Aufräumarbeiten? Noch längere Staus sind dann vorprogrammiert. Prima, nur bekommen in so einem Fall die Leid-tragenden, die hinter dem Gigaliner im Stau stehen, von Ihnen dann eine Entschädigung? Das wäre wunderbar!
Ihrer geschätzten Antwort entgegensehend, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Helmut Ganß
Sehr geehrter Herr Gan,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur "Winterreifenpflicht" für Lang-Lkw.
Zunächst bitte ich zu berücksichtigen, dass die Bundesregierung keine *Gigaliner* - auch nicht probeweise - zulassen wird. Dies haben die Koalitionsparteien im Koalitionsvertrag ausdrücklich festgelegt. Vielmehr ist ein Feldversuch mit sog. *Lang-Lkw* in Vorbereitung. Die Lang-Lkw sollen maximal bis zu 26,50 m lang sein, müssen aber das derzeit zulässige Gesamtgewicht von 40 t (im kombinierten Verkehr 44 t) einhalten.
Für Lang-Lkw gilt grundsätzlich auch die *Winterreifenpflicht* des * 2 Abs. 3a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Lang-Lkw werden regelmäßig unter die Ausnahmevorschrift des * 2 Abs. 3a Satz 2 StVO fallen, wonach bei schweren Nutzfahrzeugen Winterreifen (M+S-Reifen) an den Antriebsachsen ausreichend sind. An den übrigen Achsen reichen herkömmliche Lkw-Reifen aus, denn diese sind wegen erhöhter Naturkautschukanteile - im Gegensatz zu Pkw-Sommerreifen - von Vornherein für den Ganzjahreseinsatz geeignet. Aufgrund höherer Anforderungen durch die größeren Gewichtskräfte hat sich Naturkautschuk als wichtiger Bestandteil für Nutzfahrzeugreifen bestätigt und bewirkt auch höhere Haftungseigenschaften bei winterlichen Witterungsbedingungen.
Sehr geehrter Herr Gan,
für die von Ihnen angesprochene Wintertauglichkeit von Lang-Lkw gilt Folgendes: Die Anzahl der nicht angetriebenen Achsen und die Länge des Gesamtzuges spielen für die Steigungsfähigkeit der Fahrzeugkombination bei winterlichen Wetterverhältnissen keine Rolle. Sie können sicher sein, dass Verkehrssicherheit bei allen zu treffenden Entscheidungen eine sehr wichtige Bedeutung hat.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer