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Frage von Stefan K. •

Frage an Peter Ramsauer von Stefan K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Minister,

seit 04.12.2010 besteht für PKW auf allen Achsen Winterreifenpflicht bei entsprechenden Wetterverhältnissen. LKW und Busse müssen nur auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen. Soweit ich weiß, wurde diese Erleichterung kurz vor der Verabschiedung der Regelung in den Entwurf aufgenommen. Ich würde gern wissen, welches die Gründe dafür waren. Die Zustände auf den Autobahnen während der letzten Schneefälle haben ja gezeigt, dass es wieder in erster Linie LKW waren, die die Fahrspuren blockierten.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Kania

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kania,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Winterreifenpflicht. Sie sprechen an, dass für Lkw und Busse nur auf der Antriebsachse Winterreifenpflicht besteht.

Gerne möchte ich Ihnen hierzu Folgendes erläutern:
Die Winterreifenpflicht gilt natürlich auch für Lkw und Busse. Allerdings sind bei diesen Fahrzeugen Winterreifen (M+S-Reifen) an den Antriebsachsen ausreichend. An den übrigen Achsen reichen herkömmliche Lkw-Reifen aus, denn diese sind wegen erhöhter Naturkautschukanteile - im Gegensatz zu Pkw-Sommerreifen - von vornherein für den Ganzjahreseinsatz geeignet. Aufgrund höherer Anforderungen durch die größeren Gewichtskräfte hat sich Naturkautschuk als wichtiger Bestandteil für Nutzfahrzeugreifen bestätigt und bewirkt auch höhere Haftungseigenschaften bei winterlichen Witterungsbedingungen. Deshalb wird der Einsatz von M+S-Reifen auf der Antriebsachse, der sich gegenüber den Reifen auf der Lenkachse auch durch die Profilgestaltung unterscheidet, für ausreichend angesehen.

Gestatten Sie eine abschließende Anmerkung, da Sie zum Ausdruck bringen, dass Ihrer Meinung nach die Lkw Fahrer Hauptunfallverursacher sind.

Aus den Daten der amtlichen Unfallstatistik, in der alle polizeilich erfassten Unfälle mit Personenschaden enthalten sind, kann nicht bestätigt werden, dass Güterkraftfahrzeuge bei winterlichen Verhältnissen überdurchschnittlich häufig Verursacher von folgenschweren Unfällen sind. Die folgende Auswertung der amtlichen Statistik deutet dagegen darauf hin, dass Güterkraftfahrzeuge bei winterlichen Verhältnissen eher seltener Verursacher sind als bei anderen Witterungsbedingungen.

Betrachtet man generell die folgenschweren Kollisionen zwischen Güterkraftfahrzeugen und Pkw (mit mindestens einem Schwerverletzten oder Getöteten), so sind Güterkraftfahrzeuge im Mittel bei 35 % dieser Unfälle der Hauptverursacher, d. h. Pkw haben 65 % der Kollisionen verursacht. Wird bei diesen Unfällen als allgemeine Unfallursache Glätte durch Schnee oder Eis angegeben, so liegt der Anteil der von Güterkraftfahrzeugen verursachten Unfällen mit 29 % noch darunter. Damit ist bei etwa 70 % der folgenschweren Unfälle zwischen Pkw und Güterkraftfahrzeugen mit Schnee- oder Eisglätte ein Pkw Fahrer der Verursacher. Sowohl bei den Pkw als auch bei den Güterkraftfahrzeugen spielt eine unangepasste Geschwindigkeit bei diesen Unfällen mit Schnee und Eisglätte die dominierende Rolle (jeweils bei etwa 70 % der Unfälle). Die Auswertung bezieht sich auf das Jahr 2009 und wurde von der Bundesanstalt für Straßenwesen zur Verfügung gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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