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Peter Ramsauer
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Frage von Ralf W. •

Frage an Peter Ramsauer von Ralf W. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Verkehrsminister,

warum erlässt die Bundesrepublik Deutschland für PKW keine Mautgebühren auf der autobahn wie andere Staaten um uns herum ?
Warum dürfen alle Fahrzeuge aus anderen Ländern kostenlos unsere Strassen benutzen, während wir umgekehrt überall Mautgebühren entrichten müssen ?

Welche Gründe können Sie anführen?

L.G. Ralf willing

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Willing,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland. Gerne möchte ich Ihnen antworten.

Ich kann die Verärgerung deutscher Autofahrer verstehen, die im Ausland eine Maut zu zahlen haben, während in Deutschland Gebietsfremde für die Nutzung unserer Autobahnen keine Gebühr entrichten müssen. Möglicherweise geht es Ihnen ebenso.

Prinzipiell ist eine PKW-Gebühr natürlich auch in Deutschland möglich, sei es in Form einer zeitbezogenen Vignette oder streckenbezogenen Maut.

Zunächst einmal ist anzumerken, dass eine PKW-Maut nicht im Koalitionsvertrag und damit nicht auf der Tagesordnung der Bundesregierung steht.

Die Koalitionspartner haben hier aus vielerlei Gründen einen grundsätzlichen Ansatz gewählt. Es wird darum gehen, die Stabilität und Kontinuität der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung in der Zukunft zu sichern und eine Lösung zu finden, die darüber hinaus für die Nutzer gerecht ist. Hierzu werden alle Vorschläge und Ideen geprüft.

Wenn man über eine Autobahngebühr in Form einer Vignette in Deutschland nachdenkt, müssen mehrere Aspekte berücksichtigt werden:

Die Einführung einer PKW-Maut würde hauptsächlich deutsche Autofahrer treffen, da der durchschnittliche Verkehrsanteil ausländischer PKW auf deutschen Autobahnen mit ca. 5 % sehr gering ist.
Im Zusammenhang mit der Einführung der Maut eine Senkung der Kfz-Steuer vorzunehmen - wie es häufig auch angeregt wird - ist EU-rechtlich nicht unproblematisch. Dieses würde bedeuten, dass Gebietsfremde in Deutschland eine Maut zu zahlen hätten, während Inländer wegen der Absenkung der Kfz-Steuer im Ergebnis keine zusätzlichen Belastungen zu tragen hätten. Eine derartige Verfahrensweise könnte als Diskriminierung gebietsfremder Autofahrer angesehen werden und ist deswegen EU-rechtlich problematisch.

Sehr geehrter Herr Willing,

ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen nachvollziehbare
Argumente geben.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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