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Peter Ramsauer
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Frage von Erich T. •

Frage an Peter Ramsauer von Erich T. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,
endlich ist mit der WR Pflicht der frühere Gummiparagraph ersetzt worden. So wie ich den Gesetzentwurf verstanden habe, gilt dies auch für LKW´s und Busse.
Wie wir aber leider aus vielen Wintern wissen und dies auch die Tage wieder nach dem Schneeeinbruch zu hören war, sind viele Unfällen und Staus wegen liegengebliebener LKW´s passiert.
Daher frage ich Sie:
1. Wie wollen Sie die WR Pflicht für LKW´s und Busse überwachen??
2. Warum wird im Winter nicht grundsätzlich ein Überholverbot für LKW´s über 7,5 t angeordnet, wie es z.B. schon seit Jahren auf der A3 zwischen Deggendorf und Passau - mit großem Erfolg- gemacht wird.
Es ist mir leider unverständlich, wie lange der Gesetzgeber sich diese Missstände noch anschauen will. So lange LKW´s bei Schnee meinen noch ein paar Meter auf der mittleren oder sogar linken Spur weiterzukommen, werden Autofahrer und auch LKW Fahrer bei Schneefall auf Autobahnen übernachten müssen.

Freundliche Grüße
E. Thomas

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Thomas,

vielen Dank für ihre Anfrage zur Anordnung eines generellen Lkw-Überholverbot im Winter. Gerne möchte ich Ihnen hierzu antworten.

Das Thema Lkw-Überholverbot wurde im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz in den Jahren 2007 - 2008 intensiv diskutiert. Ausgangspunkt war die Frage, ob ein generelles Lkw-Überholverbot auf zweistreifigen Autobahnen sinnvoll wäre. Im Ergebnis wurde ein generelles Lkw-Überholverbot für nicht zielführend erachtet. Dies entspricht auch der BMVBS-Position. Denn der gesamte Lkw-Verkehr würde durch eine derartige Maßnahme auf die Geschwindigkeit des langsamsten Fahrzeuges hinuntergedrückt, die auch deutlich unter 80 km/h liegen kann (z.B. voll beladener Lkw), so dass es wegen der hohen Differenzgeschwindigkeiten zu den übrigen auf dem linken Fahrstreifen herannahenden Fahrzeugen zu riskanten Überholvorgängen kommen könnte, die der Verkehrssicherheit abträglich wären. Der situationsangepassten Anordnung durch Verkehrszeichen gebührt deshalb der Vorzug. Die Straßenverkehrsbehörden der Länder haben bereits die Möglichkeit, zeit- und streckenbezogen Lkw-Überholverbote durch Verkehrszeichen anzuordnen. Diese prüfen in Ausübung ihres Ermessens die Voraussetzungen für die Anordnung im Lichte der Gegebenheiten vor Ort. Im Einzelfall kann damit sachgerecht auf die jeweilige Verkehrssituationen (z.B. Steigungsstrecke oder hohe Verkehrsdichte) vor Ort reagiert werden. Auf Bitte der Verkehrsministerkonferenz (VMK) hat der Bund die Verwaltungsvorschriften-StVO zu Zeichen 277 (Lkw-Überholverbot) geändert, indem die Voraussetzungen für die Anordnung von Lkw-Überholverboten erleichtert werden und auch auf längeren Strecken Lkw-Überholverbote angeordnet werden können.

Um insbesondere bei Eis und Schnee ein Durchkommen für Rettungsfahrzeuge, den Winterdienst und die übrigen Pkw sicherzustellen, hat das BMVBS bereits am 01.09.2009 ein Verbot für Lkw über 7,5 t zGG eingeführt, den äußerst linken Fahrstreifen auf Autobahnen bei winterlichen Wetterverhältnissen zu benutzen (* 18 Abs. 11 StVO). Dies kommt auf zweistreifigen Richtungsfahrbahnen einem Überholverbot gleich. Für einen Verstoß ist in der Bußgeldkatalog-Verordnung ein Regelsatz in Höhe von 80 ? und die Eintragung von 2 Punkten im Verkehrszentralregister vorgesehen.

Ausgangspunkt Ihrer E-Mail war die neue Winterreifenpflicht in der StVO. Diese gilt - wie Sie schon richtig erwähnt haben - auch für Lkw und Busse. Die Verdoppelung der Bußgelder soll die Einhaltung der Vorschriften garantieren. So wollen wir gefährliche Rutschpartien mit schlimmen Folgen verhindern.

Ich gebe Ihnen Recht, dass höhere Geldbußen nur dann eine Wirkung entfalten können, wenn die Regelung auch entsprechend kontrolliert wird. Die Überwachung der Vorschriften der StVO sowie die Ahnung von Verstößen obliegt aber nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes (Artikel 83 und 84 GG) allein bei den Bundesländern. Der Bund hat insoweit weder Eingriffs- noch Weisungsrechte gegenüber den Bundesländern.

Sehr geehrter Herr Thomas,

ich wünsche Ihnen immer verkehrssichere Fahrten auf den derzeit winterlichen Straßen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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