Portrait von Peter Ramsauer
Peter Ramsauer
CSU
0 %
/ 17 Fragen beantwortet
Frage von Jörg Z. •

Frage an Peter Ramsauer von Jörg Z. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Ramsauer,

ist derzeit eine generelle Lichtpflicht für die Monate Oktober bis März geplant? Wenn nein, aus welchem Grund nicht?

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Zitzmann

Portrait von Peter Ramsauer
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Zitzmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Sachstand der Lichtpflicht. Hierauf möchte ich Ihnen gerne Folgendes mitteilen:

Die Verbesserung der Verkehrssicherheit gehört mit zu den wichtigsten Aufgaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).
Das Motto hierzu heißt "Sehen und gesehen werden", mit dem sich speziell auch der Deutsche Verkehrssichheitsrat (DVR) beschäftigt. Hier kann schon die Beachtung einfacher Grundregeln helfen, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit für die "schwachen" Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Auch vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erhält man Informationen auf seiner Webseite, wie man sicher durch die dunkle Jahreszeit kommt.

Jeder Verkehrsteilnehmer hat auch nicht bloß das Recht, dass er von anderen gesehen werden soll, sondern auch die Pflicht, dass er sich "sichtbar macht". Diese Grundsätze müssen erst mal jedem klar sein.
Ein dunkles Auto wird nun mal auch besser mit Licht gesehen wie der Radfahrer (mit vorgeschriebener Beleuchtung) und Fußgänger mit hellerer Kleidung. Bei Kindern achtet man im Rahmen der Verkehrserziehung mehr darauf, wenn es um einen sicheren Schulweg geht, als bei Erwachsenen (Schulranzen, Kleidung, Turnschuhe mit Reflektoren).

Das Thema Fahren mit Licht am Tage wurde in den vergangenen Jahren national und international intensiv diskutiert.
Vor dem Hintergrund, dass noch eine Reihe von Fragen offen waren und vorhandene Forschungsergebnisse, Studien und Projekte keine verallgemeinerungsfähigen Aussagen lieferten, wurde die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauftragt, die unterschiedlichen Aspekte des Fahrens mit Licht am Tag in Deutschland näher zu beleuchten. Insbesondere sollten dabei auch die Vor und Nachteile des Einsatzes der neuesten Lichttechnik (Tagfahrleuchten) näher untersucht werden. Die BASt kam zu dem Ergebnis, dass durch Fahren mit Licht am Tage ein Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erreichtwerden kann und der Einsatz von Tagfahrleuchten sich unter Umweltgesichtspunkten positiver darstellt als Abblendlicht.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat sich deshalb als dauerhafte Lösung für eine Ausrüstung der neu in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge (Pkw, Lkw und Busse) mit Tagfahrleuchten eingesetzt. Diese schalten sich automatisch beim Anlassen des Motors an. Die befürchteten Umweltnachteile (erhöhter Kraftstoffverbrauch, Schadstoffmehrausstoß) lassen sich durch den Einsatz moderner Lichttechnik vermeiden.
Die Ausrüstung der benannten Fahrzeuge mit Tagfahrleuchten erforderte ein internationales Vorgehen. Ein entsprechender Vorschlag wurde bei der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (UN ECE) beraten und angenommen. Die Änderungsserie 04 der Regelung 48 "Anbau der Beleuchtungseinrichtungen" ist am 7. August 2008 in Kraft getreten. Darin ist die verpflichtende Ausrüstung von Neufahrzeugen mit Tagfahrleuchten nach bestimmten Übergangsfristen vorgeschrieben. Diese Regelung muss im Rahmen der Typgenehmigung von den Mitgliedstaaten der EU angewendet werden.

Die Ausrüstung mit Tagfahrleuchten ist
- für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge - Fahrzeuge der Kategorien Ml und Nl - 30 Monate nach Inkrafttreten (7. Februar 2011)
- für schwere Lkw und Busse - Fahrzeuge der Kategorien M2, M3, N2 und N3 - 48 Monate nach Inkrafttreten (7. August 2012)
eine Voraussetzung für die Erteilung der Typgenehmigung.

Mithin wird das Fahren mit Licht am Tage vom BMVBS als eine sinnvolle Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit angesehen, unter Umweltgesichtspunkten wurde aber die o. g. Lösung (Ausrüstungspflicht für Neufahrzeuge mit Tagfahrleuchten) gegenüber einer Benutzungspflicht mit Abblendlicht vorgezogen.

Bereits heute gilt gemäß § 17 Abs. l Straßenverkehrs Ordnung: "Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen." Damit ist bereits heute geregelt, egal in welcher Jahreszeit, dass "wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern" auch am Tage das Abblendlicht eingeschaltet werden muss.
Dies kann z. B. auch in Alleenstraßen gelten. Das generelle Fahren mit Abblendlicht am Tage wird empfohlen.

Sehr geehrter Herr Zitzmann,
ich wünsche Ihnen allzeit eine unfallfreie Fahrt und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Peter Ramsauer
Peter Ramsauer
CSU