Frage an Peter Ramsauer von tania w. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,
in einer Parlaments-Dokumentation meine ich vor kurzem gelesen zu haben, dass aufgrund der prekären Haushaltslage nur noch Schienen-Neubauprojekte mit einem Nutzen-Kosten-Faktor von mindestens 4 realisiert werden sollen.
Können Sie diese Überlegungen/Vorgaben/Absichten... bestätigen?
Wie passt das zu den neu aufgelegten Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur Neubaustrecke Wendlingen-Ulm?
Mit freundlichem Gruß
T. Wachter
Sehr geehrte Frau Wachter,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Kosten-Nutzen-Verhältnis bei der Realisierbarkeit von Schienenprojekten. Gerne möchte ich Ihnen den Sachverhalt näher erläutern.
Die Mindestgrenze des Nutzen-Kosten-Verhältnisses, ab der Schienenprojekte realisiert werden dürfen, beträgt 1,0. Dieser Wert macht deutlich, dass die gesamtwirtschaftliche Rentabilität der beabsichtigten Investition gegeben ist.
Entsprechend dem Koalitionsvertrag entwickelt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine neue Grundkonzeption für die Bundesverkehrswegeplanung. Ziel ist es dabei, ein Gesamtkonzept für die künftige Infrastruktur aufzustellen, das realistisch und finanzierbar ist. Der Koalitionsvertrag enthält zudem den Auftrag, Kriterien für die Priorisierung von Verkehrsinfrastrukturinvestitionen zu erstellen. Dies wird ein Bestandteil der neuen Grundkonzeption sein, die der Vorbereitung für einen neuen Bundesverkehrswegeplan dient.
Sehr geehrte Frau Wachter,
zu den Ergebnissen der Bedarfsplanüberprüfung - auch zur NBS Wendling-Ulm - möchte ich Sie gern noch auf unsere Veröffentlichungen im Internet unter http://www.bmvbs.de verweisen.
Bitte informieren Sie sich unter der Rubrik:
- Presse/Pressemitteilungen und geben Sie den Suchbegriff "Bedarfsplanüberprüfung" ein
- auch unter diesem Link finden Sie interessante Informationen:
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/IR/bedarfsplanueberpruefung.html?nn=35788
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer