Frage an Peter Ramsauer von Manfred R. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,
der Winter steht bevor und ich brauche für meine Autos Winterreifen. Das eine Auto wird nicht viel gefahren deswegen möchte ich Ganzjahresreifen kaufen.
Frage:
Sind Ganzjahresreifen erlaubt?
Wenn ja: Was muss ich dabei beachten?
Ich bitte um schnelle Antwort, die ersten Schneeflocken sind schon im Anmarsch.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Riedel
Sehr geehrter Herr Riedel,
gern möchte ich Ihnen auf Ihre Anfrage zu dem aktuellen Thema "Winterreifenpflicht antworten. Schließlich liegt mir sehr an der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bereits in der kommenden Winterphase.
Zunächst möchte ich betonen, wer im Winter bei Schnee und Matsch mit ungeeigneten Reifen fährt, gefährdet sich und andere. Das gilt besonders für LKW. Leider kommt es immer wieder zu schweren Unfällen. Und das obwohl die Straßenverkehrs-Ordnung bereits heute vorschreibt, die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen (* 2 Absatz 3a Straßenverkehrsordnung (StVO)). Die Verkehrsministerkonferenz einigte sich vor diesem Hintergrund nach dem vergangenen Winter darauf, die Regeln zu überprüfen. Ein zwischenzeitlicher Beschluss des Oberlandesgerichtes Oldenburg erschwert diesen Prozess: Demnach sind Bußgelder bei Verstößen gegen die StVO-Regelung verfassungswidrig und die vorhandenen Vorschriften müssen jetzt präzisiert werden. Es wird also eine konkrete Winterreifenpflicht eingeführt.
Sehr geehrter Herr Riedel, ich kann Ihnen versichern, dass die Neuregelungen
schnellstmöglich mit den Ländern in den Bundesrat eingebracht werden. Der Begriff *Winterreifen* soll erstmals in die StVO aufgenommen werden. Unter Winterreifen versteht man beispielsweise Matsch- und Schneereifen, Alljahresreifen oder mit Schneeflocken gekennzeichnete Reifen. Es wird festgelegt, bei welchen Wetterverhältnissen Winterreifen
aufgezogen werden müssen - zum Beispiel bei Schneematsch, Schneeglätte und Glatteis. Dabei wird sich das Bundesverkehrsministerium auch mit dem Deutschen Wetterdienst abstimmen. Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht (z. B. von Oktober
bis April) soll es nicht geben. Die Wetterverhältnisse sind dafür zu unterschiedlich.
Über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens informiert das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu gegebener Zeit auch auf unserer Internetseite www.bmvbs.de und durch Verlautbarungen in den Medien.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer