Frage an Peter Ramsauer von Roland B. bezüglich Verkehr
Wann hört es mit dem sinnlosen Überholverbot für LKW s´ auf Dreispurigen Autobahnen auf?
Sehr geehrter Herr Bernhardt,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Überholverbot für Lkw auf dreispurigen Autobahnen.
Gerne teile ich Ihnen hierzu Folgendes mit: Die Anordnung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen, also auch die Anordnung eines Lkw-Überholverbotes, gehört zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung. Dies fällt wegen der Kompetenzverteilung im Grundgesetz (Art. 83. und 84 GG) in die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörden der Länder. Die Straßenverkehrsbehörden haben die Möglichkeit, zeit- und streckenbezogen Lkw-Überholverbote durch Verkehrszeichen anzuordnen, um im Einzelfall sachgerecht auf die jeweilige Verkehrssituationen (z. B. Steigungsstrecke oder hohe Verkehrsdichte) vor Ort reagieren zu können. Diese angeordneten Überholverbote können einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen des Gütertransportgewerbes und der übrigen Verkehrsteilnehmer leisten und werden von den Lkw-Fahrern weithin akzeptiert und befolgt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer