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Frage von Werner K. •

Frage an Peter Ramsauer von Werner K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Verkehrsminister Dr. Ramsauer

Wir in der Nähe des Flugplatzes Katterbach (der den US-Streitkräften laut NATO-Truppenstatut zur Nutzung überlassen ist) lebenden Bundesbürger wundern uns gelegentlich, dass der sonst nur für Hubschrauber geeignete Flugplatz auch von einem Lear-Jet ohne erkenntliche Hoheitszeichen an- bzw. mehrmals hintereinander überflogen wird.
Über den Sinn und Zweck dieser Flüge wurden wir bisher nie aufgeklärt, allerdings erschien am 21. Juli eine Meldung in der Fränkischen Landeszeitung, dass es „außergewöhnliche Flugbewegungen“ im Raum Katterbach geben würde. Die außergewöhnlichen Flugbewegungen an diesem Tage waren aber lautstarke Hubschrauberübungsflüge, die mit der Notiz nichts zu tun hatten, Gestern stand diese Meldung (weil vermutlich vorher terminlich falsch) nochmals in der Fränkischen Landeszeitung.
Was uns wundert und uns bisher nicht bekannt war, ist der Hinweis, dass es sich um Anflug- und Instrumentenfluginspektionen handeln soll, die von der amerikanischen Luftfahrtbehörde (FAA – siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Federal_Aviation_Administration ) durchgeführt werden.
Meine Frage dazu:
Wie ist es möglich, dass amerikanische Behörden hoheitliche Aufgaben, die in der souveränen Bundesrepublik einzig und allein der deutschen Flugsicherheit obliegen, bei uns in Bayern durchführen? Da die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH entsprechend Art. 87d des Grundgesetzes eine bundeseigene Verwaltung besitzt, die in der Form einer GmbH organisiert ist und sich komplett im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, die durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vertreten wird, erwarte ich von Ihnen, dass sie meine Frage ausführlich in diesem Forum beantworten werden.
Falls es vertragliche Vereinbarungen mit der FAA geben sollte, so bitte ich um Auskunft, wo und in welchen Verträgen dies festgelegt ist.

Werner Kopper

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kopper,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu Flugbewegungen im Raum Katterbach. Hierzu möchte ich Ihnen gerne Folgendes erkläutern:

Die von der FAA (die Federal Aviation Administration -FAA - ist die Bundesluftfahrtbehörde der USA) auf Anforderung der US-Streitkräfte durchgeführten Messflüge am Flugplatz Katterbach, stellen keine hoheitlichen Aufgaben des Bundes dar. Im Zuge der Änderung des Luftverkehrsgesetztes durch das Gesetz zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 24. August 2009 (BGBl. I S.2942) stellen Flugvermessungsdienste nur noch Unterstützungsdienste für die Flugsicherung dar.

Gern möchte ich darauf verweisen, dass mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87d) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2247) am 1. August 2009 die Luftverkehrsverwaltung nur noch in Bundesverwaltung und nicht mehr in bundeseigener Verwaltung geführt wird.

Unabhängig davon, richten sich die von der FAA durchgeführten Messflüge nach den stationierungsrechtlichen Regelungen des NATO-Truppenstatuts vom 19. Juni 1951 (Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen, BGBl. 1961 II S. 1190) sowie des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut vom 3. August 1959 (Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen, BGBl. 1961 II S. 1183, 1218). Das Zusatzabkommen enthält dabei detaillierte Regelungen zu den wichtigsten Fragen der Stationierung in Deutschland. Insbesondere aus Art. 43 und 57 geht hervor, dass auch die von Ihnen angesprochenen Messflüge vom Recht des Aufenthalts mit umfasst sind.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Bereich haben, rege ich an, sich unmittelbar an das zuständige Bundesministerium der Verteidigung zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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