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Peter Ramsauer
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Frage von Nina P. •

Frage an Peter Ramsauer von Nina P. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Dr. Ramsauer,

nachdem über die Zeitung Stern vom 8.7.2010 herauskam, dass das Ministerium zwei Jahre lang eine Studie zu Stuttgart 21 des Zürcher Ingenieurbüros SMA verheimlicht hat, bin ich der Auffassung, dass das Projekt nicht mehr politisch legitimiert ist. Die SMA-Studie stellt Stuttgart 21 ein vernichtendes Urteil aus. Verschärft wird diese mangelhafte bahnverkehrliche Planung noch durch die Ausnahmegenehmigung für den Flughafentunnel, der bislang nur von der S-Bahn benutzt werden durfte. Wie sehen sie die politische Legitimation nach dieser Studie?
Es ist bekannt geworden, dass das Bundesverkehrsministerium die Neubewertung der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm abgeschlossen hat und diese von den Kosten her ebenso vernichtend ausfällt. Bis jetzt hat das Ministerium diese Kostenrechnung nicht veröffentlicht.
Wieso? Will das Ministerium wieder wichtige Informationen den Bürgern und den beteiligten Politikern vorenthalten? Sie müssen doch zugeben, dass das Projekt so nicht tragbar ist, oder?
Es kann doch nicht sein, dass weitere horrende Schulden aufgehäuft werden. Der Bund, das Land und die Stadt hat das Geld nicht!
Die Bahn plant noch im August den Teilabriss des Denkmal geschützten Hauptbahnhofs um Fakten zu schaffen, um Stuttgart 21 zu erzwingen. Das kann doch nicht sein, denn nach dieser Kostenrechnung und der SMA-Studie ist Stuttgart 21 und die Neubaustrecke nicht tragbar. Außerdem läuft noch ein Berufungsverfahren vom Enkel des Bahnhofsarchitekten Dübbers über das Urheberrecht des Bonatzbaus. So lange darf man doch nicht den Nordflügel abreissen. Wie sehen Sie das?
Können Sie es verantworten, dass die Stadt Stuttgart nur daran denkt, wie sie die Kritiker mit Hilfe der Polizei von der Straße bekommt? Und das trotz der bekannten massiven Nachteile? Ich bin der Auffassung, dass sich so ein wichtiger Wirtschaftsstandort wie Stuttgart nicht so einen schlechten Bahnhof bei 270 000 Pendlern täglich leisten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Nina Picasso

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Picasso,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Projekt Stuttgart 21. Die von Ihnen angeführte Studie wurde vom Land Baden- Württemberg in Auftrag gegeben. Daher bitte ich Sie, sich mit diesbezüglichen Fragen unmittelbar dorthin zu wenden.

Die aktuelle Kostenkalkulation der DB AG hat für Stuttgart 21 Gesamtprojektkosten i.H.v. 4.088 Mio. ergeben. Darin sind neben Bau- und Planungskosten auch inflationsbedingte Kostensteigerungen der Zukunft enthalten. Der von der DB AG angesetzte Kostenrahmen von 4.500 Mio. wird nicht erreicht und überschritten. Die Mehrkosten gegenüber den ursprünglich kalkulierten 3.076 Mio. werden über die bereits vereinbarte Risikovorsorge i.H.v. 1.450 Mio. ausgeglichen. Es verbleibt noch ein Risikoschirm von 438 Mio.. Daraufhin ist die Entscheidung zugunsten Stuttgart 21 durch den Lenkungskreis am 10.12.2009 endgültig getroffen worden. Das Vorhaben wurde am 02.02.2010 offiziell begonnen.

Dem Bahnhofsneubau und der Umgestaltung des Knotens liegt das Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbes aus dem Jahr 1997 und die Inhalte des Planfeststellungsbeschlusses aus dem Jahr 2005 zugrunde. Die gesamte Planung und Realisierung dieses Projekts wird von der DB AG im eigenen Interesse durchgeführt. Der Bund war und ist daran nicht beteiligt. Die Belange des Denkmalschutzes und der Stadtentwicklung wurden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens umfassend erörtert und berücksichtigt. Die Beurteilung der städtebaulichen Ziele und Aspekte im Rahmen des Vorhabens Stuttgart 21 liegt nicht in der Zuständigkeit des Bundes. Auch die Beantragung zur Aufnahme des Bahnhofsgebäudes Stuttgarter Hauptbahnhof als Weltkulturerbe, liegt in alleiniger Zuständigkeit des Landes und der Stadt.

Die Gesamtkosten für das Bedarfsplanvorhaben Neubaustrecke (NBS) Wendlingen - Ulm betragen nach der bisherigen Kostenkalkulation mit Preis- und Planungsstand 2004 2.025 Mio.. Üblicherweise werden für Projekte, für die der Bund Finanzierungsvereinbarungen abschließt, die zu diesem Zeitpunkt bekannten Ist-Kosten berücksichtigt. Es soll verhindert werden, dass Bundesmittel über einen längeren Zeitraum gebunden werden, die evtl. nicht benötigt werden. Eingetretene Kostenentwicklungen werden durch Anpassungsvereinbarungen zeitnah berücksichtigt. Nach derzeitigem Kenntnisstand des Bundes sind somit die erforderlichen Investitionen mit der Kostenkalkulation korrekt veranschlagt.

Zusätzlich beteiligt sich das Land Baden-Württemberg mit einem nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss (BKZ) von 950 Mio. ab 2010 an der NBS. Damit wird die frühere Realisierung dieser Maßnahme ermöglicht. Die EU beteiligt sich ebenfalls im Rahmen des TEN-Förderprogramms bis 2013.

Es liegt somit im Interesse des Bundes, diese Maßnahme wie vorgesehen zu realisieren, da nur so die skizzierte Finanzierung gewährleistet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Peter Ramsauer

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