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Peter Ramsauer
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Frage von Tobias S. •

Frage an Peter Ramsauer von Tobias S. bezüglich Verkehr

Hallo,

Wie ich in den Nachrichten erfahren habe, soll bald darüber entschieden werden, ob das Alter für den Erwerb eines Mopedführerscheins von 16 auf 15 Jahre herabgesetzt werden soll. Soweit ich weiß, wurde in der EU-Richtlinie zu den Führerscheinklassen beschlossen, dass die Klasse B (normaler Pkw-Führerschein) die Klasse A1 mit einschließt, die Umsetzung wurde jedoch von Deutschland so nicht vorgenommen.

Dadurch wird die Situation unlogisch: 15-Jährige, die bisher nur eine Mofa-"Prüfbescheinigung" bekamen, dürfen ein Moped bis zu 80 km/h fahren, aber über 18-Jährige, die einen Autoführerschein haben, müssen diesen "kleineren" Führerschein noch zusätzlich machen. Es wäre doch nur konsequent, dass die Klasse B die Klasse A1 einschließt, wie es ja in anderen Staaten auch gehandhabt wird.

Warum ist diese Regelung bisher nicht eingeführt worden und wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichem Gruß,

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schulz,
vielen Dank für Ihr Schreiben zur Umsetzung der sog. 3. EG- Führerscheinrichtlinie. Gerne möchte ich Ihnen den Sachstand hierzu darlegen. Im Rahmen der Umsetzung der sog. 3. EG-Führerscheinrichtlinie wird derzeit geprüft, ob das Mindestalter für die ab 2013 neu einzuführende Fahrerlaubnisklasse AM (bislang M und S) von derzeit 16 auf 15 Jahre gesenkt werden kann. Dafür spricht, dass damit auch den Jugendlichen im ländlichen Raum ein höheres Maß an Mobilität ermöglicht wird, um z.B. besser zu ihrem Ausbildungsplatz zu gelangen. Zudem wird eine professionelle Ausbildung und Prüfung verlangt. Dagegen sprechen nach Ansicht vieler Experten Verkehrsicherheitsgründe, da Jugendliche durch Unerfahrenheit und eine erhöhte Risikobereitschaft stärker gefährdet sind. Auch der Einschluss der Leichtkrafträder in die Fahrerlaubnisklasse B wird im Rahmen der o.g. Umsetzung auf den Prüfstand gestellt: Die Mitgliedstaaten der EG können für das Führen von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet festlegen, dass Leichtkrafträder (Klasse A1) unter den Führerschein der Klasse B fallen. In Deutschland hat man sich bislang dafür entschieden, die Möglichkeit eines Einschlusses im Interesse der Verkehrssicherheit nicht in Anspruch zu nehmen. Hier besteht seit dem 01.04.1980 die Regelung, eine speziell auf Leichtkrafträder abgestimmte zweiradspezifische Ausbildung und Prüfung durchzuführen. Frühere Untersuchungen zum Unfallgeschehen von Leichtkrafträdern hatten gezeigt, dass auch eine langjährige Erfahrung als Autofahrer nicht ausreicht, bei den heutigen Verkehrsverhältnissen sicher ein Leichtkraftrad zu führen. Die Koalitionsfraktionen setzen sich allerdings dafür ein, den Einschluss der Leichtkrafträder in die Klasse B aufzunehmen. (so auch die Entschließung des Deutschen Bundestags vom 8. Juli 2010 BT Drs.17/1574) Derzeit läuft die Verbände- und Länderanhörung zu dem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren. Erst nach Auswertung der dann vorliegenden Stellungnahmen wird eine abschließende Entscheidung getroffen. Letztes Wort haben dann im Bundesrat die Länder, die dem Vorhaben zustimmen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer

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