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Peter Ramsauer
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Frage von Gerd Dr. L. •

Frage an Peter Ramsauer von Gerd Dr. L. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer!

Mit diesem Schreiben möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf eine steuerrechtliche Regelung richten, die ich als grobe Ungerechtigkeit einstufen muß.

Zur Sache.

Wir betreiben seit vielen Jahren ein Wohnmobil (Mercedes-Benz Diesel), daß seit einigen Jahren mit einer Strafsteuer von 450€ im Jahr belegt wird. Der Steuersatz war vorher wesentlich geringer.
Diese hohe Besteuerung stufe ich als ausgesprochen unangemessen und grob ungerecht ein.

Begründung:

1. Für das Fahrzeug (MB 100D - Baujahr 1991) besteht keinerlei Schadstoffeinstufung. Das reicht für die Steuerfestsetzung aus!

2. Für das Fahrzeug gibt es keine Nachrüstmöglichkeit, die vom Hersteller freigegeben wurde.

3. Das Fahrzeug wird (überwiegend) im europäischen Ausland genutzt. Die jährliche
Fahrtleistung inenrhalb der BRD liegt bei 1 000 - 1200 km/Jahr.

4. In anderen europäischen Ländern (Belgien) werden Wohnmobile - so sagte mir jedenfalls ein belgischer Campingfreund - nicht bzw. nur sehr gering versteuert.

Ihre Meinung zu dieser Regelung würde mich interessieren.

Mit freundlichem Gruß
Dr. G. Lanz

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Lanz,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Steuersätze beim Wohnmobil. Eine Antwort von mir ist dazu nicht möglich, da für Fragen des Steuerrechts das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zuständig ist. Sie können Ihre Frage entweder über http://www.abgeordnetenwatch.de direkt an den Bundesminister der Finanzen, Herrn Dr. Wolfgang Schäuble als MdB senden, oder Sie wenden sich an das BMF über die Kontaktadresse: buergerreferat@bmf.bund.de.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Peter Ramsauer MdB

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