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Peter Ramsauer
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Frage von Armin R. •

Frage an Peter Ramsauer von Armin R. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,
In Ihrer Wahlkampfwerbung versprechen Sie " Eltern sollen selbst entscheiden können, wie sie Familie u. Beruf vereinbaren. Wir wollen, dass unser Land sein soz. Gesicht bewart."
Dank Ihrem neuen Unterhaltsrecht von 2008 kann ich o. g. Versprechen nur lächeln!
Zur Lage:
Aus 1 Ehe habe ich ein Kind (fast volljährig). 1998 heiratete ich neu und habe in dieser Ehe ein zweites Kind (12 Jahre). Meine jetzige Frau hat bisher immer auf 400 Euro Basis gearbeitet u. kann aus gesundheitlichen Gründen (Bandscheibenprobleme u. Bandscheibenvorfall letztes Jahr) nicht allein für ihren Unterhalt aufkommen - sprich Vollzeit arbeiten!
Mein Einkommen wurde bisher nach "altem Recht" immer zwischen den beiden Kindern UND meiner jetzigen Ehefrau aufgeteilt. Nach neuem Recht mit geänderter Rangfolge heißt es ... erst die Kinder, dann die kinderbetr. Ehegatten - ob geschieden oder verheiratet! Das würde bedeuten, dass nach Abzug der Unterhaltsbeträge der Kinder nichts mehr für meine kranke Frau übrig bleibt!
Dem Kind aus 1 Ehe geht es wirtschaftl. gut. Besser als dem Kind aus der 2 Ehe, denn auch meine gesch. Frau bildet seit Jahren eine Bedarfsgemeinschaft mit einem Partner. Beide erzielen Einkommen ohne das dies für den Unterhalt relevant wäre.
Finden Sie es tatsächlich sozial, dass meine Ehefrau keine "eheliche Solidarität" mehr von mir erwarten darf? M. E. verstößt das gegen Art. 6 Abs. 1 GG. Der Grundsatz des neuen Unterhaltsrechts lautete "zum Wohle der Kinder" Doch unser "gemeinsames Kind aus der zweiten Ehe" muss zukünftig mit noch weniger auskommen, da man mehr Unterhalt für das 1 Kind fordert bei unveränderter wirtschaftl. Situation!
Zweitfam. mit Unterhaltsbelastungen geht es eh wirtschaftl. schlechter als NORMALEN Familien bzw. Fam. mit Unterhaltbezügen, wie bei meiner gesch. Frau!
Umgang wird auch seit Jahren verweigert!
Wie stehen Sie und Ihre Partei dazu? Vor allem, wie Familienfreundlich wird Deutschland noch?
MfG

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Rosenberger,

vielen Dank für Ihre Frage zur Neuregelung des Unterhaltsrechts.

Ich kann Ihre Vorbehalte gegen die Regelung sehr gut verstehen. Aber wie Sie vielleicht wissen, hatte das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr 2007 überraschend seine Entscheidung bekannt gemacht, nach der das Unterhaltsrecht als nicht verfassungskonform eingestuft wurde. Damit wurde die gefundene Regelung überraschend wieder in Frage gestellt.

Dem Verfassungsgebot der Gleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder wird in der nun gefundenen Regelung entsprochen und die Zahlung von Betreuungsunterhalt in Dauer, Höhe und im Falle der mangelnden Zahlungsfähigkeit des Verpflichteten gleich geregelt. Im zweiten Rang der Unterhaltsansprüche stehen - mit Rücksicht auf das Kindeswohl - alle Elternteile, die ein Kind betreuen.

Im gleichen Rang wie die der kinderbetreuenden Elternteile stehen die Unterhaltsansprüche der Ehegatten nach langer Ehedauer. Bei der Feststellung, ob eine "Ehe von langer Dauer" vorliegt, kommt es nicht nur darauf an, wie lange die Ehe Bestand hatte, sondern auch darauf, ob und wie lange einer der Partner sich ausschließlich der Erziehung gemeinschaftlicher Kinder gewidmet hat.

Auch hieran ist ersichtlich, dass bei der Reform die Stärkung der Position unterhaltsberechtigter Kinder im Zentrum steht. Durch Änderung der Rangfolge der Unterhaltsansprüche hat der Unterhaltsanspruch minderjähriger (und ihnen gleichgestellter) Kinder Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen, so dass zuerst Ansprüche der Kinder in voller Höhe zu befriedigen sind, bevor Ehegatten oder geschiedene Ehegatten berücksichtigt werden.

Damit haben wir insgesamt eine Lösung im Rahmen der von der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung gezogenen Grenzen gefunden.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Dr. Peter Ramsauer

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