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Peter Ramsauer
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Frage von Martin G. •

Frage an Peter Ramsauer von Martin G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

gestatten sie mir zu ihrer Antwort vom 9.09 .09 eine Nachfrage
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-650-5851--f223214.html#q223214

Ist es nicht aber so, dass wir zumindest sittenwidrige Löhnen verneinen sollten, sicher ist Arbeit meist besser als arbeitslos zu sein aber meinen wie wirklich, dass jeder Arbeit um jeden Preis haben muss und wenn er noch so wenig verdient ?

Sogar Frau Bundeskanzlerin Merkel sagte dazu, dass man sich anschauen muss, ob sich die Unternehmer nicht zu sehr in die Leiharbeiter Matte legen, sie sagte in etwa sinngemäß, dass Firmen sich nicht zu sehr an Zeitarbeit gewöhnen sollten.( Quelle.: Wahlarena)
Ich habe zudem nicht von einem Mindestlohn von 7,50 geredet, von mir aus machen sie einen Mindestlohn von 3 oder 4 Euro, so dass zumindest diese Grenze nicht unterschritten werden kann.
Denken sie daher nicht auch, dass hier Regeln herrschen sollten ?

Ich kenne mich damit nicht so aus, aber soweit ich weiss, gibt es keine Gewerkschaften für Zeitarbeiter und diese würden von einer Tariferweiterung nicht profitieren.
Wenn also die Bundesregierung immer mehr Branchen den Mindestlohn verschreibt, gibt es dann nicht immer noch das Schlupfloch Zeitarbeit ?
Ist es zudem nicht so, dass der Kündigungsschutz nur bereits bestehende Arbeitsverhältnisse sichert aber die neuen Arbeiter kaum eine Chance haben, was zu erreichen ?
Das Mindestarbeitsbedingungengesetz gilt meines Wissens nicht für Zeitarbeit, wo also immer ein Ausweg bleibt.
Leider haben sie mir auch noch nicht gesagt, ob durch die 1 Euro Jobs hier in irgendeiner Form die Rentenkasse gerettet werden kann, ich denke, dass kann in Zukunft wichtig werden.

Mit freundlichen Grüßen
Grasekamp

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Sehr geehrter Herr Grasekamp,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Mindestlohn.

Jeder soll mit seinem Lohn den eigenen Lebensunterhalt bestreiten können. Wer aber die Lohnfindung auf die staatliche Ebene umstellen will, gefährdet Arbeitsplätze. Wir hätten Verhältnisse, die nicht den Begebenheiten in den Regionen und Branchen entsprechen. Bestehende Tarifverträge würden verdrängt. Nach Berechnungen des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) und des Münchener Ifo-Instituts würde ein einheitlicher, flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde über 600.000 Arbeitsplätze kosten, besonders viele davon in Ostdeutschland und im ländlichen Raum. Insbesondere Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose, die es ohnehin schwer haben auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren oder den Einstieg zu finden, wären davon betroffen: In Frankreich hat die Einführung des Mindestlohns wesentlich zum Anstieg der Arbeitslosigkeit geringqualifizierter Jugendlicher beigetragen. In der Krise kommt es auf jeden Arbeitsplatz an!

Die CSU gibt eine Vertrauenserklärung für die Tarifvertragsparteien ab. Wir stärken die Tarifvertragsparteien, wir wollen sie nicht ersetzen. Es soll ihre Aufgabe bleiben, Niedriglöhne in Ordnung zu bringen. In der Krise kommt es auf jeden Arbeitsplatz an. Und für den Notfall kann die verbindliche Wirkung von Tarifverträgen über die Mitglieder der abschließenden Verbände hinaus auf die ganze Branche ausgedehnt werden. Es können in einzelnen Branchen unterste Tariflöhne durch die Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowohl für deutsche wie für ausländische Arbeitnehmer festgeschrieben werden, um Lohndumping wirksam zu verhindern.

Arbeitgeber und Gewerkschaften haben am 31. August 2009 im Tarifausschuss den Weg für neue Branchenmindestlöhne geebnet. Branchenweite Lohnuntergrenzen, die auch für nicht tarifgebundene Unternehmen der Branche gelten, wird es für Bergbau-Spezialarbeiten und für Großwäschereien geben. Die Zustimmung für die Entsorgungsbranche wurde signalisiert, aber vertagt, bis der Tarifvertrag im Bundesanzeiger veröffentlicht ist. Weiter wird es im Wach- und Sicherheitsgewerbe und in der Aus- und Weiterbildung Branchenmindestlöhne geben, wenn der Bundesarbeitsminister das Verfahren weiter führt und die Bundesregierung diese per Verordnung erlässt. Insgesamt 400.000 Arbeitnehmer erhalten mit den Beschlüssen einen neuen Branchenmindestlohn.

Zudem ist ein Mindestlohn in der Pflegebranche möglich. Über diesen berät eine Kommission unter Mitarbeit der Kirchen. Kommt ein tariflicher Mindestlohn für die Pflegedienste zustande, werden es insgesamt gut 1,2 Millionen Arbeitnehmer sein, die einen neuen Branchenmindestlohn erhalten. Die von Bundeskanzlerin Merkel geführte Bundesregierung hatte bereits für das Gebäudereinigerhandwerk und die Postdienstleister tarifliche Mindestlöhne ermöglicht. In dieser Legislaturperiode wird damit unter dem Strich die Anzahl der Arbeitnehmer mit einem tariflich vereinbarten Mindestlohn um 2,3 Millionen auf über 3 Millionen Arbeitnehmer ansteigen.

Um soziale Verwerfungen in den Branchen zu verhindern, in denen keine Tarifverträge gelten oder Tarifverträge nur geringe Wirkungskraft entfalten, haben die Tarifvertragsparteien neben den Möglichkeiten, die das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bietet, auch die Möglichkeit, über das Mindestarbeitsbedingungengesetz Lohnuntergrenzen festzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Dr. Peter Ramsauer MdB

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