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Peter Ramsauer
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Frage von Ilse K. •

Frage an Peter Ramsauer von Ilse K. bezüglich Senioren

wann ist es endlich soweit, dass die europaabgeordneten in erster linie der brd und erst danach der partei verpflichtet sind und jeder eu bürger sich innerhalb der eu frei bewegen kann also auch niederlassen kann und die pension und die krankenkasse einfach also nur mit der anmeldung und kontowechselangabe weiter erhalten kann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Kreuter,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch vom 10. Juli 2009.

Mitglieder des Europäischen Parlaments sind - wie Mitglieder des Deutschen Bundestags - an keinerlei Weisungen gebunden, sondern ausschließlich ihrem Gewissen verpflichtet. Natürlich spielt die Rückkopplung an die Wählerinnen und Wähler auch in der politischen Arbeit des Europäischen Parlaments eine zentrale Rolle. Sie können daher sicher sein, dass es ein Kernanliegen der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament ist, bayerische und deutsche Interessen wirksam in Europa zu vertreten. Bei den Beratungen über ein Energie- und Klimapaket beispielsweise gelang es auf maßgebliche Initiative der CDU/CSU-Gruppe, unter den deutschen Europaabgeordneten eine parteiübergreifende Mehrheit gegen unverhältnismäßige Belastungen für die deutschen Automobilhersteller zu organisieren.

Der freie Personen-, Dienstleistungs- und Güterverkehr ist eines der Kernprinzipien des europäischen Binnenmarkts. Dadurch hat bereits heute jeder Bürger in der EU das Recht, in jedem anderen Mitgliedstaat zu leben und zu arbeiten. Das so genannte Schengen-Abkommen, das im Jahr 1995 in Kraft gesetzt wurde, regelt den Wegfall der Grenzkontrollen zwischen den derzeit 25 Unterzeichnerstaaten aus der EU sowie der Schweiz, Island und Norwegen als Nicht-EU-Mitglieder. Darüber hinaus ermöglicht die sogenannte Freizügigkeit der Arbeitnehmer jedem EU-Bürger, in einem anderen Mitgliedstaat ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten und die gleichen Zugangsbedingungen zum Arbeitsmarkt wie alle Staatsangehörigen dieses Landes zu genießen.

Ein Arbeitnehmer, der in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten beruflich tätig war, verliert keinerlei Rentenansprüche. Die in den verschiedenen EU-Ländern geleisteten Versicherungszeiten werden gegenseitig angerechnet. Der Rentenantrag muss jeweils in dem Land gestellt werden, in dem der Arbeitnehmer zuletzt gearbeitet hat.

Im Falle des Krankenversicherungsschutzes gilt: Arbeitnehmer sind in dem EU-Land gesetzlich krankenversichert, in dem sie leben und arbeiten. Sie erhalten alle Leistungen, die im dortigen Krankenversicherungssystem vorgesehen sind. Auch Rentner, die in Deutschland krankenversichert sind und ihren Ruhestand in einem EU-Mitgliedsland verbringen, haben vollen Anspruch auf die Gesundheitsleistungen des Landes, in dem sie ihren neuen Wohnsitz haben.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Dr. Peter Ramsauer

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