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Peter Ramsauer
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Frage von Lars F. •

Frage an Peter Ramsauer von Lars F. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Dr. Ramsauer,

offensichtlich werden in Deutschland Kernkraftwerke betrieben, welche vorgeschriebene Meß- und Überwachungseinrichtungen nicht enthalten.

Können Sie mir erklären, wie eine Notabschaltung sicher sein kann, wenn vorgeschriebene Meß- und Überwachungseinrichtungen fehlen?

Können Sie mir erklären, was genau geprüft wird, bevor ein AKW von einem Bundesland für den Betrieb freigegeben wird? Offensichtlich wird ja nicht geprüft, ob vorgeschriebene Meß- und Überwachungseinrichtungen vorhanden sind. Was aber wird geprüft?

Da Sie sehr bestrebt sind, das Vertrauen der Bevölkerung in die Atomkraft zu erhalten, freue ich mich auf Ihre Erläuterungen und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen,
Lars Friedrich

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Friedrich,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom Juli 2009 zur Reaktorschnellabschaltung im Kernkraftwerk Krümmel.

Die Schnellabschaltung wurde durch einen Kurzschluss in einem der Maschinen-transformatoren ausgelöst. Ganz wichtig ist festzuhalten, dass ein Transformator nichts mit der Atomtechnik zu tun hat. Auch in jedem anderen Kraftwerk, sei es z. B. in einem Kohlekraftwerk oder in einer Windenergieanlage, gibt es Transformatoren. Ein Maschinentransformator ist ein Transformator, der als Teil eines Kraftwerks die im elektrischen Generator erzeugte elektrische Spannung in Hochspannung transformiert, um diese direkt über eine Fernleitung in das Verbundnetz einzuspeisen.

Leider wird dieser technische Fakt von Kernkraftgegnern verschwiegen. Ich bedauere, dass auch die Parteien des linken Lagers anstatt Fakten lieber Halbwahrheiten verbreiten. Für billige und durchschaubare wahltaktische Manöver ist die Energiepolitik aber viel zu wichtig. Auch unsere Kinder und Enkel brauchen eine sichere und bezahlbare Energieversorgung. Wir müssen heute die richtigen Weichen für die künftige Energieversorgung stellen.

Gleichwohl müssen die Umstände, die zu der Reaktorschnellabschaltung im Kern-kraftwerk Krümmel geführt haben, genauestens untersucht und die erforderlichen Konsequenzen gezogen werden. Es steht für mich völlig außer Frage, dass ausschließlich Reaktoren ans Netz gehen dürfen, bei denen die Anlagensicherheit absolut gewährleistet ist.

Deshalb hatte ich unmittelbar nach dem Vorfall den Kraftwerksbetreiber Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH um eine Stellungnahme gebeten. Der Transformator war vor dem Wiederanfahren des Kraftwerks von externen Gutachtern intensiv überprüft worden. Als zusätzliche Maßnahmen sind technische Überwachungseinrichtungen am Transformator vereinbart und installiert worden, unter anderem ein Online-Öl-Monitoring. Eine zusätzliche Überwachungseinrichtung, eine so genannte Teilentladungs-Messung, sollte ebenfalls vor dem Wiederanfahren eingebaut werden. Dies wurde jedoch versäumt. Für dieses Versäumnis hat der Kraftwerksleiter die Verantwortung übernommen und ist von seinen Aufgaben entbunden worden.

Diese Überwachungseinrichtung unterliegt nicht der Atomaufsicht und war insofern nicht vorgeschrieben. Sie hat auch keinerlei Auswirkungen auf die Schnellabschaltung des Reaktors, die auch fehlerfrei funktioniert hatte.

Gleichwohl bin ich der Meinung, dass alle Forderungen der Atomaufsicht Schleswig-Holstein umgesetzt werden müssen. Diese Atomaufsicht hatte auf Grund der erkannten Reichweite elektrischer Auswirkungen nach dem Störfall 2007 gutachterliche Bewertungen der Maschinentransformatoren vornehmen lassen. Die einzelnen Prüfpunkte haben zu dem Ergebnis geführt, dass aufgrund der möglichen Alterungsprozesse weitere Anforderungen zur erhöhten Überwachung durch den Betreiber umzusetzen sind. Ein Teil dieser Überwachungen sind am ausgefallenen Maschinentransformator nicht umgesetzt worden.

Ein derartiges Fehlverhalten darf sich nicht wiederholen. Bei der Sicherheit von Kernkraftanlagen darf es keine Kompromisse geben.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Dr. Peter Ramsauer

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