Frage an Peter Ramsauer von Gerd B. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Ramsauer,
es wird zwar von der Politik immer wieder hervorgehoben, daß das Thema Soziales und Kinder sehr wichtig sei, nur kommt bei den Bürgern beim Thema Kindergeld nichts an, bzw. wird eine zeitnahe Bearbeitung und Auszahlung des Kindergeldes bei Kindern über 18 Jahren durch die Familienkasse Pfarrkirchen verschleppt.
Als leidvoll geplagter Vater von 3 Kindern wende ich mich jetzt an Sie und bitte um Abhilfe, bzw. um Weiterleitung an eine konkret handlungsfähige Stelle die Abhilfe schaffen kann.
Zum Fall:
Seit Jahren gibt es mit der Familienkasse Pfarrkirchen immer wieder massive Probleme bei der Beantragung, Auszahlung von Kindergeld für über 18 jährige Kinder und der Kommunikation mit der Familienkasse. Das ist kein Einzelfall, alleine aus meinem Bekanntenkreis sind mir einige Fälle bekannt, die mit den selben Problemen zu kämpfen haben. Entweder erhält man keinerlei Antwort, oder Monate verspätet. Briefe, E-Mails, ja sogar Einschreiben bleiben ohne Antwort. Erreichbar ist die Familienkasse noch über Tel: 01801 / 546337 (auf Kosten des Anrufers). Diese Hotline hat allerdings keine fachliche Kompetenz, ist nicht befugt Namen und Telefonnr. der zuständigen Sachbearbeiter weiterzugeben, bzw. man wird nicht weiterverbunden, somit kann man sein Anliegen nicht klären. Monatelange Rückstände in der Bearbeitung der Anträge sind die Regel. Eine Beschwerde ist nicht möglich, auch die Telefonnr./ E-Mailadresse und die Namen der Standortleitung werden verweigert.
Wann wird das endlich abgestellt!! Wann kann man mit einer bürgerfreundlichen, zeitnahen Bearbeitung rechnen, wer ist für diese skandalöse Behandlung der Bürger verantwortlich?
Mit freundlichen Grüssen
G. Behringer
Sehr geehrter Herr Behringer,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. Juni 2009, in der Sie sich über zu lange Bearbeitungszeiten der Kindergeldanträge für Kinder über 18 Jahre durch die Familienkasse Pfarrkirchen beschweren.
Ihren Ärger über zu lange Bearbeitungszeiten von Anträgen kann ich grundsätzlich sehr gut nachvollziehen. Ich habe daher sofort nach Erhalt Ihres Schreibens die in Ihrem Fall zuständige Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit eingeschaltet. Immerhin konnte auf Betreiben dieser ermittelt werden, dass die Familienkasse Pfarrkirchen ca. 63 Prozent aller Anträge innerhalb von 20 Arbeitstagen abschließend bearbeitet. Bei 37 Prozent der Anträge ist jedoch in der Tat mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Nach Auskunft der Regionaldirektion Bayern handelt es sich hierbei aber in der Regel um Anträge, die einer eingehenden Prüfung unterzogen werden müssen und deshalb mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Grundsätzlich wird das Kindergeld ja bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Kinder über 18 Jahre haben jedoch nur weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Beendigung der Schulausbildung innerhalb der folgenden vier Monate
- ein Studium,
- eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule,
- ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder
- eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland beginnen.
Tritt das Kind innerhalb dieser Übergangszeit seinen gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst an, besteht Anspruch auf Kindergeld nur bis zum Beginn des jeweiligen Dienstes.
Wenn beispielsweise aber in den vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung kein Ausbildungsplatz gefunden werden konnte, müssen die Bemühungen hierzu nachgewiesen werden. Schriftliche Bewerbungen, Zwischennachrichten, Absagen von Ausbildungsbetrieben oder die Registrierung als Bewerber um eine Ausbildungsstelle bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit müssen von der Familienkasse eingefordert und überprüft werden.
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird außerdem Kindergeld nur dann gezahlt, wenn das Kind arbeitsuchend gemeldet ist. In diesem Fall muss die Familienkasse eine entsprechende Mitteilung anfordern und prüfen. Zu prüfen ist außerdem generell die Einhaltung der Einkommensgrenze von 7.680 Euro netto für das Kind, die im Kalenderjahr nicht überschritten werden darf.
All dies zeigt auf, warum sich für Kinder über 18 Jahre ein erhöhter und damit auch längerer Prüfungsaufwand ergeben kann. Sollte sich jedoch trotz rechtzeitiger und vollständiger Einreichung der erforderlichen Unterlagen und aktiver Unterstützung der Familienkasse bei der Antragsbearbeitung Ihrerseits dennoch eine nicht zu erklärende Verzögerung ergeben, sollten Sie den Beschwerdeweg über sämtliche Kommunikationswege wählen, gleich ob es sich hierbei um eine Beschwerde handelt, die telefonisch, postalisch oder auf anderem Wege bei der Familienkasse eingereicht wird.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Peter Ramsauer MdB