Frage an Peter Ramsauer von Thomas S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Ramsauer,
wenn ich für meine Frau einen Strauß Blumen kaufe, so bezahle ich einen ermäßigten Mehrwertseuersatz, wenn ich ihr jedoch lebensnotwendige Medikamente kaufe, zahle ich den vollen Mehrwertssteuersatz. Warum wird hier nicht endlich eine Änderung herbeigeführt. Eine Minderung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel würde auch eine nicht unwesentliche Entlasung der Krankenkassen bedeuten.
Sehr geehrter Herr Siebert,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 09. Juni 2009 zur Thematik reduzierter Mehrwertsteuersatz für Arzneimittel.
In Deutschland gibt es zwei Mehrwertsteuersätze, den allgemeinen von 19 % für die meisten Leistungen und den ermäßigten Steuersatz von 7 % für z.B. Lebensmittel (außer Getränke und Gaststättenumsätze), Personennahverkehr, Bücher, Zeitschriften, bestimmte Kunstgegenstände und Leitungswasser. Nach dieser Einordnung unterliegen Arzneimittel dem allgemeinen Mehrwertsteuersatz.
Den Katalog der im geltenden Recht dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegenden Leistungen kann man getrost als Dickicht bezeichnen (z. B. Arzneimittel vs. Tiernahrung). Eine Überprüfung der bestehenden Mehrwertsteuerbelastungsstrukturen ist seit Jahren überfällig. Deshalb wollen wir in der nächsten Legislaturperiode den Dschungel lichten. Ziel ist, baldmöglichst nicht mehr zeitgemäße und für die Bürger nicht nachvollziehbare Belastungswirkungen zu korrigieren und die europäische Wettbewerbssituation bestimmter Branchen (beispielsweise Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes oder des dienstleistungsorientierten Handwerks) zu berücksichtigen. Die Mehrwertsteuerbelastung darf angesichts offener Grenzen in Europa nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen, die die Existenz mittelständischer Betriebe bedrohen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Peter Ramsauer MdB