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Peter Ramsauer
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Frage von Peter S. •

Frage an Peter Ramsauer von Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Ramsauer,
ich würde mich sehr für Ihre Meinung zum Gesetzesentwurf "zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" interessieren.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Strauß

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Strauß,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12. Mai 2009 zum Thema Kinderpornographie.

Ich halte die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Regelungen, mit denen der Zugriff auf Internet-Seiten mit kinderpornographischen Inhalten erschwert werden soll, für richtig und notwendig. Die CSU-Landesgruppe unterstützt dieses Vorhaben ausdrücklich.

Die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern, die schon heute Mechanismen der Zugriffserschwerung auf kinderpornographisches Material im Internet einsetzen, sprechen dafür, dass die Zugriffserschwerung in erheblichem Maße wirksam ist. Allein in Schweden werden täglich rund 50.000 Klicks auf kinderpornographische Seiten verhindert. Es ist zwar unbestritten, dass die geplante Zugriffserschwerung nicht zum Verschwinden von Kinderpornographie aus dem Internet führen wird. Aber jeder verhinderte Klick auf eine derartige Internetseite ist nach meiner Überzeugung ein Erfolg.

Völlig unbestritten ist auch, dass die Erschwerung des Zugangs zu derartigem Material für sich alleine nicht ausreicht, um gegen den Sumpf der Kinderpornographie auf mittlere und lange Sicht erfolgreich zu sein. Es kommt genauso darauf an, den Kinderschändern, die Kinder missbrauchen und derartige Bilder produzieren, das Handwerk zu legen. Das eine zu tun heißt aber nicht, das andere lassen zu können. Wir brauchen ein Bündel von Maßnahmen, um Kinderpornographie erfolgreich zu bekämpfen.

Auch diejenigen, die kinderpornographisches Material konsumieren oder im Begriff sind, es sich zu verschaffen, machen sich nach geltendem Recht strafbar. Der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung am 22. April 2009 vorgelegt hat, sieht deshalb - völlig zu Recht - auch vor, dass die Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich die Möglichkeit erhalten sollen, die Identität der Internet-Nutzer aufzudecken, die wissentlich auf kinderpornographisches Internet-Material zugreifen wollen. Ich unterstütze diesen Vorschlag, weil er konsequent ist und nach meiner Überzeugung eine entsprechende Abschreckwirkung entfalten wird, die ich im Zusammenhang mit dieser abscheulichen Form von Kriminalität für unerlässlich halte.

Auch Ihre weiteren Kritikpunkte liefern keine durchgreifenden Argumente gegen die geplante Erschwerung des Zugriffs auf kinderpornographische Internetangebote. Dass Server, auf denen sich kinderpornographisches Material befindet, zum großen Teil im Ausland stehen, spricht doch nicht gegen die Zugriffserschwerung, sondern allenfalls dafür, dass wir gleichzeitig auch dringend die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Kinderpornographie weiter verstärken müssen. Es geht nicht um ein "Entweder - Oder", sondern darum, ein Bündel verschiedener Maßnahmen zu ergreifen, die technisch und rechtlich möglich sowie auch unter Abwägung mit anderen Interessen geboten sind, um die Verbreitung von Kinderpornographie einzudämmen. Gerade wenn die Server, auf denen sich Kinderpornographie befindet, im Ausland - insbesondere außerhalb der Europäischen Union - liegen, sind die Einwirkungsmöglichkeiten der deutschen Behörden, um die Entfernung kinderpornographischer Inhalte von diesen Servern zu erreichen, häufig sehr begrenzt. Gerade für diese Fälle ist es aber doch sinnvoll, wenn die deutschen Internet-Zugangsanbieter (Provider) zur Sperrung des Zugriffs auf solche Internetseiten verpflichtet werden. Im Übrigen ist es nach deutschem Recht schon heute so - und wird auch in der Praxis schon umgesetzt - dass, wenn derartiges Material auf Servern in Deutschland festgestellt wird, die sofortige Entfernung des Materials durchgesetzt wird.

Es ist unbestritten, dass damit noch nicht alle Probleme gelöst sind, sondern zusätzliche Maßnahmen notwendig sind, insbesondere auch eine konsequente strafrechtliche Ahndung der Täter. Deshalb müssen wir die internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Kinderpornographie weiter verstärken. Es geht aber nicht um ein "entweder-oder", sondern um ein Paket aus verschiedenen notwendigen Maßnahmen. Deshalb bildet die geplante Erschwerung des Zugriffs auf kinderpornographische Seiten einen notwendigen Baustein, um der Verbreitung von Kinderpornographie entgegenzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Dr. Peter Ramsauer MdB

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