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Frage von Thomas P. •

Frage an Peter Liese von Thomas P. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Liese,
ich bin ein großer Musik-Fan und besuchte - bis zum Ausbruch der Covid-19-Pandemie - regelmäßig Konzerte. Hier komme ich seit Jahren auf mind. <30 Konzerte pro Jahr im Umkreis von Köln/Düsseldorf.
Natürlich sind viele Konzerte durch Covid-19 ausgefallen, was ich zu 100% verstehe. Was ich aber nicht verstehe, ist der Fakt, dass zB Ticketverkäufer wie EVENTIM sich derzeit regelrecht weigern auf die Rückzahlung entfallener Konzerte. Hier der Grund weswegen:
https://www.eventim.de/campaign/info-covid-19/
Nun zu meiner Frage: Stimmt es, dass geltende Rechtsprechung nachträglich zu Gunsten von Firmen wie EVENTIM rückgängig gemacht werden sollen?
Ich selber bin nur allein bei EVENTIM mit 22 Veranstaltungen betroffen, wo sich schon jetzt herausstellt, dass ich auch bei einigen Ersatzterminen zeitlich nicht kann oder der Veranstalter mitgeteilt hat, dass es keinen Ersatztermin geben wird. Trotzdem antwortet EVENTIM, scheinbar nicht nur mir, nur mit Standardanworten und verweist auf a) die kommende Gutschein-Lösung oder b) auf den Veranstalter (obwohl ich ja nur eine vertragliche Vereinbarung (Kaufvertrag) mit EVENTIM habe.
Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören, wie hier die Rechtsprechung (demnächst) lautet.
Mit freundlichen Grüßen
T. P.
PS Damit Sie mich nicht falsch verstehen, wo immer ich kann, werde ich einen Ersatztermin wahr nehmen - aber wo es nicht geht, da muss der Kaufvertrag meiner Meinung nach rückwirkend abgewickelt werden. Denn ich kaufe eine Karte auch für einen bestimmten Tag, für einen bestimmten Ort.

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