Frage an Peter Liese von Benno B. bezüglich Recht
Wie verbindlich sind für Sie internationale Vereinbarungen (z.B. Dublin-Abkommen), EuGH Urteile und Vorgaben der EU-Kommission (z.B. Nitrat-Höchstwerte), auch wenn sie nachteilig für deutsche Bürger / Firmen ausfallen?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Mitgliedstaaten erlauben es der EU, Gesetze zu erlassen, die in allen Mitgliedsstaaten gelten und umgesetzt werden müssen: Das Europarecht hat dann Vorrang vor nationalem Recht.
Das europäische Gemeinschaftsrecht zu schützen, ist Aufgabe des Gerichtshofes der Europäischen Union (auch EuGH genannt). Er entscheidet über Klagen von Mitgliedstaaten, Organen, natürlichen Personen oder Unternehmen. Diese Urteile sind selbstverständlich zu berücksichtigen, unabhängig von der Frage, ob sie nun positiv oder negativ für deutsche Bürger oder Unternehmen ausfallen. Das ist das Prinzip eines jeden Rechtsstaates. Das gleiche gilt für europäische Regeln die gemeinsam beschlossen wurden und die im Zweifel auch vor dem EuGH standhalten müssen. Wenn wir nur das umzusetzen würden was uns gerade gefällt, hätte weder das Gemeinschaftsrecht noch die Gerichtsbarkeit irgendeinen Sinn.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben.
Mit besten Grüßen
Ihr
Peter Liese