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Peter Liese
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Frage von Thomas G. •

Frage an Peter Liese von Thomas G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Liese,

Sie scheinen den Thema E-Zigarette gegenüber aufgeschlossen zu sein, darum möchte ich mich mit meiner Frage an Sie wenden, in der Hoffnung, dass Sie mit Ihrem direkten Kontakt im Ausschuss vielleicht die anderen Mitglieder des Ausschusses auf ein kleines Problem hinweisen können.

Meines Wissens hat in jedem Einzelfall, wo die E-Zigarette vor Gericht gelandet ist, weil ein Hersteller oder Händler sich gegen rechtswidrige Machenschaften der Politik gewehrt hat, die E-Zigarette bedingungslos gewonnen.
Bekanntester Fall wohl die Entscheidung vom OVG Münster unter Az. 13 B 127/12.
In Kurzform nachzulesen unter http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/e-zigarette-gericht-untersagt-nrw-gesundheitsministerin-warnung-a-829177.html

Wenn man davon ausgeht, dass es unter Garantie einen Hersteller oder Händler geben wird, der gegen eine Einstufung der Liquids als Medikament klagt und wenn man aus den bereits bestehenden Urteilen weiss, dass er damit Recht bekommt, wie können dann einige Mitglieder im Ausschuss ernsthaft dafür sein dies trotzdem zu tun?
Wäre es nicht so, dass die gesamten Anstrengungen des Ausschusses vollkommen "für die Katz" wären, wenn kurz danach ein Gericht diese für rechtswidrig erklärt?
So ein Urteil würde doch nicht nur den tatsächlich rechtswidrigen Teil der Beschlüsse aushebeln, es könnte die gesamte Tabakrichtlinie auf den Kopf stellen.

Wie sehen Sie selbst dieses "Problem" und (falls Sie die Möglichkeit haben nachzufragen) wie sehen das die anderen Beteiligten im Ausschuss?

Mit freundlichen Grüssen
Thomas Griffi

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Sehr geehrter Herr Griffi,

vielen Dank für Ihre Frage vom 22. März 2013 zum Thema "E-Zigarette". In der Tat bin ich bei diesem Thema noch nicht festgelegt und muss Ihnen gestehen, dass ich bisher für "beide Seiten" gute Argumente gehört habe. Jetzt erwarte ich erst einmal, wahrscheinlich ebenso wie Sie, die Vorschläge der Berichterstatterin zum Thema E-Zigaretten.
Auch wenn ich hier an dieser Stelle mit Sicherheit nicht die Kommission und deren Vorschlag verteidigen muss, so glaube ich doch, dass sie juristisch sauber gearbeitet hat und der juristische Dienst der Kommission für die Vorschläge grünes Licht gegeben hat. Was ich Ihnen diesbezüglich, zugegebener Maßen als nicht-Jurist, antworten kann ist daher folgendes: Sofern nach aktueller Rechtslage eine Einstufung als Arzneimittel nicht möglich ist, so ist es dem Gesetzgeber jedoch immer unbenommen, die Rechtslage klarzustellen oder zu ändern. Eine solche Klarstellung wäre dann in meinen Augen nicht mehr am Maßstab der RL 2001/83 oder der entsprechenden nationalen Umsetzung zu messen (wie es derzeit geschieht) . Entscheidend wäre dann alleine die Frage, ob die neue Richtlinie gegen höherrangiges Recht (Lissabon Vertrag oder Grundrechte) verstößt. Das scheint mir, auch nach Rücksprache mit verschiedenen Experten mit denen ich diese Frage diskutiert habe, aus derzeitiger Sicht nicht wahrscheinlich. Aber selbst wenn der EuGH die Bestimmungen zur E-Zigarette aufheben würde, würde dies meiner Meinung nach nicht die übrigen Teile der Richtlinie, so sie denn in Kraft treten wird, beeinträchtigen. Es handelt sich hierbei um einen klar abtrennbaren Teil der kommenden Richtlinie

Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen, auch wenn ich keine juristische Ausbildung habe, weiterhelfen konnte. Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich schon jetzt ein schönes Osterfest und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Peter Liese

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