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Frage von Jens M. •

Frage an Peter Liese von Jens M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Liese,

vielen Dank für ihre Antwort vom 25.02.2013 auf dem Portal "Abgeordnetenwatch", die wirklich fundierten Argumente bei der Expertenanhörung und das Interesse an weiterführenden Informationen.

Wie Frau Dr. Kerstin Stephan (BfArM) bereits im Juli 2009 im Rahmen eines Expertengesprächs in Bonn dargelegt hat:

"wird eine pharmakologische Wirkung als therapeutische Wirkung interpretiert (eine toxische Wirkung wird nicht als (negative) pharmakologische Wirkung i.S.d. Art. 1 Nr.2. RL 2001/83/EG ausgelegt)" [1, 2]

Hinzu kommt die EU-Rechtssprechung bei der Definition eines Arzneimittel bezüglich der Heilmitteleigenschaft und der Dosierung der Stoffe. [3, 4]

Für mich bleibt die Frage, wie hier in einer Tabakdirektive ein Arzneimittel definiert werden kann.
Leider blieb diese Frage auch in der Expertenbefragung zur neuen Direktive offen - und dass obwohl Herr Groote explizit nachgefragt hatte.

Aber evtl. können Sie ja für meine Frage eine Antwort finden: Welche Krankheit würde denn mit einem Funktionsarzneimittel "E-Zigarette mit einem Nikotingehalt über 4mg" geheilt werden?
Nur weil die Nikotinzufuhr mit der E-Zigarette um einen Faktor 100-1000 gesünder ist, als mit der Tabakzigarette, ist die Nikotinabhängigkeit nicht beendet - nähert sich aber in Richtung der Gefährlichkeit des Kaffee- oder Teekonsums.

Mit freundlichem Gruss aus Bremerhaven

Jens Mellin

[1] http://www.lwf.uni-bonn.de/einrichtungen/bonner-agrar-und-ernaehrungsnetzwerk-baen/veranstaltungen/baen-cafes/10.-baen-cafe/arzneimittel-oder-nahrungsergaenzungsmittel-die-abgrenzungsproblematik-aus-sicht-des-bfarm-dr.-k.-stephan
[2] EuGH C-27/08 vom 30.04.2009
[3] EuGH C-112/89 vom 16.04.1991
[4] EuGH C-140/07 vom 15.01.2009

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Sehr geehrter Herr Mellin,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 27. Februar 2013 und die verschiedenen Quellen, die Sie mir freundlicherweise zur Verfügung gestellt haben.

Ich teile Ihre Meinung, dass die Antworten während des Hearings unzureichend waren und zahlreiche wichtige Fragen offen geblieben sind, die auch in meinem Sinne dringend einer Antwort bedürfen. Die Diskussionen über die Tabakprodukte-Richtlinie im Europäischen Parlament haben mit dem Hearing nun auch offiziell begonnen. Vor dem Hintergrund der zahlreichen offenen Fragen, die Sie und viele andere Bürgerinnen und Bürger vollkommen zu Recht thematisieren, habe ich bereits mit dem zuständigen Kollegen meiner Fraktion über das Thema E-Zigarette gesprochen. Derzeit ist daher eine Stakeholder-Anhörung in Arbeit, um in ausreichender Zeit mit Beteiligung der Betroffenen die entsprechenden Vorschläge und etwaige Verbesserungen am Kommissionsvorschlag zu diskutieren. Sobald es dazu weitere Informationen gibt, werde ich Ihnen diese umgehend mitteilen. Ich werde mich auch dafür einsetzen, dass Vertreter der deutschen Interessengemeinschaft E-Dampfen bei dieser Diskussionsrunde vertreten sind. Ich bitte Sie aber, von weiteren Fragen dazu Abstanden zu nehmen, weil es zum aktuellen Zeitpunk nicht mehr Informationen oder weiterführende Antworten gibt als die diese.

Bezüglich Ihrer konkreten Frage kann ich nur wiederholen, was ich auch in meinen letzten Antworten an Sie, wie ich finde, unmissverständlich gesagt habe: Ich kann Ihnen die Details und die Hintergründe der Europäischen Kommission zu dem Vorschlag nicht mitteilen, so gerne ich das machen würde und so oft Sie danach auch noch fragen mögen. Der vorliegende Text ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission und nicht des Europäischen Parlaments. Was ich Ihnen, wie in meiner letzten Antwort, sagen kann, ist , dass es derzeit eine Vielzahl von Produkten auf dem Markt gibt, die einen Nikotingehalt von über 4mg haben und als Arzneimittel zugelassen sind. Sie helfen Rauchern, mit dem Rauchen aufzuhören. Die Europäische Kommission (und nicht ich) stellt in ihrer Folgenabschätzung fest, dass es für die rechtliche Einordnung eines Produkts nicht auf die Verabreichungsform (Spray, Pflaster, Kaugummi, elektronische Zigarette) ankommen sollte. Alle Produkte, die die gleiche Wirkung haben können, sollen nach den Vorschlägen der Kommission (und nicht meinen) gleich behandelt werden. Deshalb sind die elektronischen Zigaretten nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission (nicht von mir) dem Arzneimittelrecht zu unterstellen. Ein weiterer Vorteil, den die Kommission für eine solche Regelung anführt, ist dieser, dass ein hoher Produktionsstandard für die elektronischen Zigaretten garantiert ist. Über diese Vorschläge muss nun im Europäischen Parlament diskutiert und über Änderungsanträge abgestimmt werden.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen aus Brüssel

Ihr

Dr. Peter Liese

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Sehr geehrter Herr Mellin,

wie ich Ihnen in meiner Email vom 6. März versprochen habe, möchte ich Sie gerne bezüglich der Planungen der von mir angesprochenen Stakeholder-Anhörung zum Thema "E-Zigarette" auf den neuesten Stand bringen:

Die Anhörung, welche ich gemeinsam mit meinem für das Thema zuständigen Fraktionskollegen Karl-Heinz Florenz organisiere, wird am morgigen 20. März in Brüssel im Europäischen Parlament stattfinden. Neben einem Vertreter des Verbands des eZigarettenhandels wird an dieser Diskussionsrunde auch ein Vertreter der Interessengemeinschaft E.Dampfen teilnehmen.

Ich gehe davon aus und hoffe sehr, dass diese Auswahl Ihren Forderungen und Wünschen entspricht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Peter Liese

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