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Peter Liese
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Frage von Heinrich S. •

Frage an Peter Liese von Heinrich S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie verteidigen Sie mein Grundrecht auf Datenschutz?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich erkunden, wie ich Ihr Grundrecht auf Datenschutz verteidige. Zunächst einmal möchte ich mich für die späte Antwort entschuldigen. Ich war in den letzten Monaten aufgrund einiger Gesetzgebungsverfahren sehr in die parlamentarische Arbeit eingespannt, Ihre Anfrage ist, muss ich zugeben, leider untergegangen.

Die Europäische Union berät zurzeit über die Neufassung der Datenschutzrichtlinie. Am 21. Oktober hat der zuständige Innenausschuss des Europäischen Parlaments einen Bericht verabschiedet, über den im nächsten Jahr im Plenum abgestimmt werden muss. Sollte bis zur Europawahl im Mai keine Trilog-Verhandlung mit Kommission und Rat mehr stattfinden können, wird der Bericht wahrscheinlich im März oder April vom Plenum bestätigt, sodass er über die auslaufende Legislaturperiode hinaus Bestand hat und die Verhandlungen dann im Herbst weitergeführt bzw. aufgenommen werden können.

Bezüglich des Inhalts des angenommenen Berichts möchte ich Ihnen gerne die Kernpunkte darlegen, die von der EVP-Fraktion unterstützt werden.

Die EVP setzt sich für einen ausgewogenen Datenschutz ein, der dem Einzelnen starke Rechte und starken Schutz vermittelt und den Wirtschaftsteilnehmern genügend Entfaltungsmöglichkeiten lässt.

1. Im neuen Europäischen Datenschutzgesetz sollen stärkere Sanktionen festgelegt werden, die von den nationalen Aufsichtsbehörden verhängt werden. Alle Aufsichtsbehörden in den EU-Ländern kooperieren in einem Europäischen Datenschutz-Ausschuss. Ein europaweites Sanktionsregister sollte für zusätzliche Transparenz sorgen.

2. Das Recht des Einzelnen auf die Löschung vorhandener Daten im Netz ist schon heute ein wichtiges Element und sollte noch stärker durchgesetzt werden. Dies darf jedoch nicht mit einem Recht auf "Vergessen werden" gleich gesetzt werden. Es gibt keinerlei technische Möglichkeit, kopierte und weitergegebene Daten umfassend wieder einzufangen.

3. Die Frage der Nutzung von personenbezogenen Daten in der Werbewirtschaft muss differenziert abgewogen werden. Auf der einen Seite hat der Verbraucher den Wunsch nach kostenlosen Diensten, zugeschnittenem Service und innovativem Internet und auf der anderen Seite auch den Wunsch nach einem hohen Datenschutz. Sehr strenge Regelungen für die Werbewirtschaft, die die Einwilligung des Verbrauchers benötigen, können z.B. zu kostenpflichtigen Emailkonten führen. Denn auch wenn es bisher nicht so wahrgenommen wird: Der Verbraucher "zahlt" kostenfreie Dienste mit der Möglichkeit der Anbieter zur Nutzung seiner Daten. Ob im Gegenzug Nutzer bereit wären, für Online-Dienste zu bezahlen, erscheint mir sehr fraglich. Deshalb sollte man im Interesse des Nutzers einen noch ausgewogeneren Ansatz finden.

Hier kann man dann zu einer Lösung kommen, wenn für die Industrie Anreize geschaffen werden, für verhaltensbasierte Werbung keine personenbezogenen sondern pseudonymisierte Daten zu verwenden. Mehr Datenschutz und ein Erhalt des Wettbewerbs können so nebeneinander realisiert werden.

4. Der Europäische Datenschutz betrifft nicht nur jedes Unternehmen, sondern auch jede Privatperson. Deshalb muss sichergestellt werden, dass freie Meinungsäußerungen des Einzelnen in einem Blog oder auch Privatverkäufe bei Auktionen usw. nicht erfasst werden.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Bei Rückfragen stehen ich und mein Büro Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Peter Liese

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