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Peter Liese
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Frage von Thomas Frank H. •

Frage an Peter Liese von Thomas Frank H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Liese,

ich hoffe Sie können über das Verhalten von Fragestellern hinwegsehen, welche sich vom Thema der E-Zigarette emotional mitreissen lassen, und bwahren sich ihre offene Haltung gegenüber der Thematik.
Die von Ihnen angeführte Quelle ist wohl bekannt, und die dort geäußerten Bedenken sind nicht von der Hand zu weissen, auch wenn die benannten potentiellen Risiken für einen ehemaligen Raucher im Vergleich zu den belegten Risiken des Zigarettenkonsums oft nichtig wirken mögen.
So zeigt der Schlussatz : " Insgesamt sind elektrische Zigaretten – egal ob mit oder ohne Nikotin – aufgrund der beschriebenen Produktmängel in der Deklaration, Qualitätssicherung und Sicherheit sowie wegen der unklaren Gesundheitsgefährdung nicht als Konsumprodukt geeignet." ja deutlich, dass der Nikotininhalt der E-Zigarette nicht für das bemängelte Risikopotential verantwortlich ist - eine Regulierung desselbigen also keinen wirksamen Schutz darstellt. Vielmehr werden z.B. mangelhafte Deklarationen und Verunreinigungen von Produkten bemängelt, welche allerdings durch die Regulierung nicht berührt werden.

Da sowohl die von Nutzern der E-Zigarette aufgeführten Argumente, als auch die von ihnen angeführte Quelle aufzeigen, dass der derzeitige Vorschlag zur Richtlinie sich unzureichend der E-Zigarette widmet - könnte Ich sie dazu bewegen, bereits jetzt eine Position einzunehmen, und sich für eine Verbesserung des Vorschlages einzusetzen ?

Zusätzlich möchte ich Sie bitten, sich auch mit ablehnenden Quellen zur E-Zigarette kritisch auseinanderzusetzen. Die hier aufgeführten "flüchtegen Kohlenwasserstoffe" können mit der bezeichnung Propylenglycol definiert angegeben werden, wie Hr. Schripp dies in seiner Studie, die die angenommene Gefahr von Formaldehydbelastungen der E-Zigarette widerlegt, auch tut. Häufig aufgeführte "potentiellen Gefahren" sind nicht empirisch belegt, und lassen sich durch Regulierung einfach ausschließen.

mit feundlichem Gruß
T.F.Hanisch

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Sehr geehrter Herr Hanisch,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 9. Februar 2013. In den letzten Tagen haben mich zahlreiche, zum größten Teil gleichlautende Zuschriften zum Thema "E-Zigarette" erreicht. Ich möchte daher um Ihr Verständnis bitten, wenn ich in diesen Fällen auf meine bisherigen Antworten, zum Beispiel an H. H., H. D. oder H. S., verweise, die ebenfalls auf www.abgeordnetenwatch.de nachzulesen sind. Ich bitte Sie um Verständnis für dieses Vorgehen. Für weitergehende Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Peter Liese

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