Peter Landauer
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Frage von Hans-Joachim K. •

Frage an Peter Landauer von Hans-Joachim K. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Landauer,

mir gefällt es, dass Sie parteilos und unabhängig sind. Ferner finde ich Ihre wesentlichen Thesen interessant, jedoch ist mir nicht klar was Sie von den anderen Kandidaten unterscheidet. Vor diesem Hintergrund sei auch die Frage gestattet, wie es im Falle einer Wahl mit der Glaubwürdigkeit waere.

In gutem Glauben, dass ich hierzu eine befriedigende Stelleungnahme erhalte,

verbleibe ich
mit sehr wahlunterstützenden Grüssen

H.J.Krömmelbein

Antwort von
Einzelbewerbung

Sehr geehrter Herr Krömmelbein,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage.

Soweit mir bekannt, unterscheidet sich mein Politikansatz in einem zentralen Punkt, nämlich der Steuer- und Haushaltspolitik, grundsätzlich von Forderungenansätzen anderer Kandidaten. Mein Ansatz betrifft die Forderung, wonach staatliche Einnahmen ausnahmlos bestimmten Ausgaben zuzuordnen sind bzw. zweckgebunden sind. Eine etwaige Behauptung, dies sei nicht oder nicht in allen Bereichen umsetzbar, würde ich entschieden zurückweisen. Es fehlt nur an dem politischen Willen insbesondere der Parteien an einer solchen Umsetzung, da eine unerwünschte Transparenz eintreten würde und die politischen Verantwortlichen künftig in ihrer Entscheidungsfreiheit eingegrenzt wären.

In meinem Ansatz ist ferner die klare Forderung enthalten, sämtliche staatliche Ausgaben ihren Verursachern bzw. davon Begünstigten zuzuordnen und diesen Kreis mit entsprechenden Abgaben sachgerecht zu belasten. Dies würde eine Entwicklung von der derzeitigen Steuerstaatlichkeit, die es in ihrer derzeitigen Bedeutung erst seit der Zeit nach dem 1. Weltkrieg gibt, zu einer Art Gebührenstaatlichkeit, bei der das Kostendeckungsprinzip gilt, bedeuten. Auch hier behaupte ich, daß eine Umsetzung bei entsprechenden politischem Willen möglich wäre, dies aber auch hier nicht erwünscht ist, da ebenfalls eine Klarheit einträte, welche die gegenwärtige Parteipolitik aber nicht wünscht. Eine solche Zuordnung könnte sehr wohl auch im gesamten Bereich der Umverteilung bzw. im Sozialbereich zu erfolgen, auch wenn hier die Begünstigten nicht zu belasten wären. Aber diejenigen leistungsfähigen Steuerzahler, die solche Ausgaben dann zu tragen hätten (also eine Art Sozialsteuer), würden wissen, wohin diese Steuerleistungen fließen. Ich bin der Ansicht, daß leistungsfähige Steuerzahler eine solche Umverteilung viel eher akzeptieren würden, wenn sie solchermaßen wüßten, wohin ihre Steuerleistung tatsächlich fließt.

Somit trete ich entschieden für die Abschaffung von § 8 der Bundeshaushaltsordnung ein, wonach alle Einnahmen als Deckungsmittel für alle Ausgaben dienen (sogenanntes Nonaffektationsprinzip). Ferner trete ich für die Zweckbindung der Steuern ein bzw. eine Eingrenzung der Anwendung von § 3 der Abgabenordnung, wonach Steuern keine Gegenleistungen an den Bürger beinhalten. Meiner Ansicht nach hat der gegenwärtige Steuerbegriff eine Rechtfertigung ausschließich im Sozialbereich bzw. im Rahmen einer - aus welchen Gründen auch immer - erwünschten Umverteilung, die ich an dieser Stelle überhaupt nicht diskutieren will, sondern als Gegebenheit hinnehme. Nur in diesem Bereich dürften begrifflich Steuern erhoben werden, denen keine Gegenleistung an den Leistenden, sondern Leistungen an Dritte gegenübersteht.

Ich halte die gegenwärtige Steuerstaatlichkeit für eine Art modernen Feudalismus, an den wir uns in etlichen Jahrzehnten mangels Infragestellung lediglich so sehr gewöhnt haben, als daß wir dort den Mangel seiner Rechtsstaatlichkeit deutlich spüren würden. Diese Form der Steuerstaatlichkeit ermangelt jeglicher Transparenz, sie fördert die Steuerflucht, da niemand verfolgen kann, wohin seine Steuer-leistungen fließen und jeder Steuerzahler sich übervorteilt fühlt, auch wenn dies möglicherweise nicht der Fall ist, vergleicht man seine Steuerzahlungen mit dem Wert der staatlichen Leistungen, die an ihn erbracht werden (ein solcher Vergleich wäre jetzt aber möglich). Die Steuerstaatlichkeit ist auch konjunkturabhängig, soweit sie sich vom Leistungsfähigkeitsprinzip leiten läßt, und ist damit haushaltspolitisch nciht sicher kalkulierbar, sie fördert ferner eine falsche Verwendung von Mitteln, da Lobbygruppen auf die Politik leichter Einfluß einnehmen könne, weil die solchermaßen entstandene Fehlbelastung auf viele einzelne Steuerzahler verteilt wird und von ihnen somit nicht mehr deutlich gefühlt wird.

Ich bin mir nicht ganz sicher, wie ich Ihre Frage nach meiner Glaubwürdigkeit bei einer etwaigen Wahl verstehen darf. Soweit Sie mich fragen wollen, inwieweit ich meinen Politikansatz im Fall einer Wahl auch durchsetzen könnte, dürfte ich allerdings zunächst darauf angewiesen sein, meinen Politikansatz bei politischen Entscheidungen bzw. in einer parlamentarischen Diskussion zur Geltung zu bringen. Dies ist auch (möglicherweise sogar insbesondere) einem parteilosem Abgeordneten möglich. Ich habe jedenfalls keinerlei Scheu, mich auch mit denjenigen Lobbygruppen gleich welcher Couleur auseinanderzusetzen, die von der gegenwärtigen Transparenzlosigkeit im großen Umfang profitieren.

Ich hoffe, Ihre Anfrage damit ausreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Landauer