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Frage von Jonas E. •

Frage an Peter Haese von Jonas E. bezüglich Europapolitik und Europäische Union

im npd programm war zu leses, dass die npd die ungleiche verteilung der fläche nach dem 2.weltkrieg rückgängig machen will.
wie stellen sie sichd das vor??

wollen sie etwa in polen einfallen um eine wiederherstellung des deutschen reiches zu ermöglichen?

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Antwort von
NPD

Sehr geehrter Herr Engelhardt, 

aufgrund Ihrer seltsamen Fragestellung, der „höflichen Anrede“ und der Rechtschreibfehler entnehme ich, daß Sie ein Zeitgenosse (Opfer) der BRD-Bildungspolitik  sind.  Abgeordnete des Bayerischen Landtages, und für diesen kandidiere ich, haben sich in der Regel nicht mit Themen zu befassen, zu denen Sie Ihre Fragen stellen. Trotzdem möchte ich diese beantworten.   Das NPD-Programm kenne ich, habe aber keine Stelle gefunden, in der zu einem Überfall auf Polen aufgerufen wird. Wie nachstehend erläutert, braucht das Deutsche Reich durch die NPD nicht wiederhergestellt werden, da es nach wie vor besteht. Die NPD wird sich allerdings dafür einsetzen, daß nach Art. 146 GG eine verfassungsgebende Versammlung das Grundgesetz durch eine Verfassung ablöst, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wird. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 31.7.1973 (BVerfGE 36, 1 ff) stellte dieses verbindlich klar: „Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; … Das Deutsche Reich existiert fort…, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. …die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“ - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, … unbeschadet dessen, daß sie … ein einheitliches Staatsgebiet „Deutschland“ (Deutsches Reich), zudem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt“. Wegen der Grenzen des „Deutschen Reiches“ verwies das Bundesverfassungsgericht auf dessen Gebietsstand vom 31.12.1937. Die laut Protokoll zum „Potsdamer Abkommen“ „unter polnischer Verwaltung“ stehenden deutschen Ostgebiete gehören demnach  bis zum „Abschluß eines Friedensvertrages“  zum Deutschen Reich. Diese Gebiete wurden nie durch Polen annektiert - dies ist nach geltendem Völkerrecht auch nicht möglich - und durch die BRD-Regierung nie abgetreten, - auch dies ist nicht möglich, da die deutschen Ostgebiete zum Deutschen Reich gehören. Die BRD-Regierung hat wohl den Grenzverlauf an der Oder und Neiße anerkannt und auch erklärt, daß sie keine Gebietsansprüche an Polen stellt. Jedoch kann die BRD nichts beanspruchen, was ihr nicht gehört, da Eigentümer das Deutsche Reich  ist. Im übrigen: Der Begriff „Grenze“ darf nicht mit dem Begriff „Gebiet“ verwechselt oder gar identisch gebraucht werden.  Beide sind so unterschiedlich wie die Begriffe „Linie“ und „Fläche“. 

Mit freundlichen Grüßen
Peter Haese