Frage an Peter Haese von Ulrich D. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Haese,
ich bitte um Beantwortung folgender Fragen - den Tierschutz betreffend:
1. Was halten Sie von der Hühnerkäfighaltung und was würden Sie ggf. ändern?
2. Welchen Standpunkt vertreten Sie beim Tierschutzthema "Betäubungsloses Schächten" ?
Trotz bestehendem Tierschutzgesetz - das betäubungsloses Schlachten von warmblütigen Wirbeltieren grundsätzlich verbietet - wird den hier lebenden Juden und Muslimen diese Tötungsart aber per "Ausnahmegenehmigung" erlaubt . Würden Sie hier den Tierschutz unterstützen und einem generellen Verbot von betäubungslosen Schächt-Schlachtungen zustimmen?
Mit bestem Dank für Ihre Antwort -
und freundlichen Grüßen
Ulrich Dittmann / 16.09.2008
Sehr geehrter Herr Dittmann,
zuerst zu Ihrer 2. Frage, einem Thema, das mir ganz besonders am Herzen liegt: Eine betäubungslose Schlachtung von Tieren ohne deren vorherige Betäubung wird von mir ganz klar abgelehnt, denn dies bedeutet eine entsetzliche Tierquälerei. Diese Praktiken werden den in unserem Land lebenden Juden und Muslimen erlaubt, obwohl führende Vertreter beider Religionen inzwischen keine Einwände gegen eine Kurzzeitbetäubung der Tiere vor dem Schächten (= Ausbluten der Tiere durch Kehlschnitt = minutenlanger Todeskampf bei vollem Bewusstsein) haben. Deshalb ist es umso unverständlicher, daß maßgebende Politiker weiterhin an dem Zusatzparagraphen unter dem Deckmantel der freien Religionsausübung festhalten.In Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen wird die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen bereits sehr restruktiv gehandhabt, leider ist dies in Bayern nicht der Fall.Es ist selbstverständlich und mir ein ganz besonderes Anliegen, hier den Tierschutz zu unterstützen,um diese sinnlose Tierquälereien zumindest in unserem Land zu beenden. Im übrigen verweise ich auf meine Antwort vom 19.8.08, da mir zu diesem Thema bereits Fragen gestellt wurden. zu Ihrer 1. Frage: Die von Ihnen angesprochene Massentierhaltung (z.B. Käfighühnerhaltung), praktiziert von industrieähnlichen Großunternehmen, ist nicht nur ein Problem des Tierschutzes, sondern auch allgemein der Landwirtschaft, das klein- und mittelständische bäuerliche Betriebe in den Ruin treibt. Grundsätzlich sehe ich mich dem Tierschutz und letztgenannten landwirtschaftlichen Betrieben in Bayern verpflichtet. Konkret zu der von Ihnen angesprochenen Haltung der Legehennen: Unter Bruch des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 6.7.1999 beschloß das Bundeskabinett am 10.5.2006 unter Federführung von Horst Seehofer, auch künftig an der Käfighaltung festzuhalten. Marginale Käfigvergrößerungen und eine täuschende Namensgebung „Kleinvoliere“ (volare = fliegen!) gaukeln nur Verbesserungen vor, jedoch ist auch diese Haltungsform nach wie vor eine gigantische Tierquälerei. Das Land Rheinland-Pfalz hat dankenswerterweise am 25.6.08 beim Bundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren eingeleitet, um im Sinne der Bürger und der Verfassung nach Art. 20a Grundgesetz dem Staatsziel Tierschutz zu entsprechen. Es wäre zu begrüßen, daß sich auch andere Länder, so auch Bayern, diesem Verfahren anschließen, um ein Ende der üblen Käfighaltung einzuläuten. Sie können versichert sein, daß die NPD-Abgeordneten diese Initiative unterstützen werden. Tierschutz ist ein Selbstverständnis der Nationaldemokraten, deshalb müssen alle Möglichkeiten ausgelotet werden, um ein generelles Verbot der nicht nur für Tiere, sondern auch für die Umwelt katastrophalen Massentierhaltung in kürzester Zeit zu realisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Haese