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Frage von Benjamin B. •

Frage an Peter Haese von Benjamin B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Haese!
In Bayern hat das Tierschutzgesetz Verfassungsrang. Trotzdem ist das Schlachten von Tieren ohne Betäubung (Schächten) unter bestimmten Bedingungen für Andersgläubige erlaubt. Wie stehen Sie zu diesem Thema und wie würden Sie diesbezüglich politisch agieren?

Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Baisl

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Antwort von
NPD

Sehr geehrter Herr Baisl!

Schlachten ohne Betäubung (= Ausbluten des Tieres durch Kehlschnitt = minutenlanger Todeskampf) gehört zu den grausamsten Tötungsarten, die aus anderen Kulturkreisen stammen und vor allem durch die Zuwanderung importiert wurde. Obwohl in § 4a Tierschutzgesetz festgelegt ist, daß keinem Tier unnötige Schmerzen zugefügt werden darf, erlaubt ein Zusatzparagraph genau dieses für Juden und Moslems. Unter dem Deckmantel der freien Religionsausübung scheut sich die parlamentarische Mehrheit, hier endlich einen Riegel vorzuschieben. Dies ist umso unverständlicher, da sich sogar maßgebende Vertreter von jüdischer und muslimischer Seite dahingehend äußern, daß es mit ihrem Glauben durchaus vereinbar sei, die zu schlachtenden (schächtenden) Tiere vorher zu betäuben, um ihnen unnötige Todesqualen zu ersparen. In einigen Nachbarländern ist das betäubungslose Schächten inzwischen strikt verboten. Es ist an der Zeit, daß auch in unserem Land Tieren diese Grausamkeiten erspart bleiben. Dafür werde ich mich einsetzen, denn auch die Mehrheit der deutschen Bevölkerung hat kein Verständnis für die durch nichts zu begründenden barbarischen Rituale auf Kosten der Schlachttiere. Im übrigen ist Tier-, Natur- und Heimatschutz ein Selbstverständnis der NPD.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Haese