Frage von Michael R. • 03.07.2013
Antwort ausstehend von Peter Gauweiler CSU
(...) Sorgen macht mir vor allem, dass bei Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung in ihrem gesamten Anwendungsbereich die Kontrollzuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts entfällt. Wer die Geschichte des Datenschutzes kennt, weiß, dass es das Bundesverfassungsgericht war, das die Entwicklung eines effektiven Datenschutzes maßgeblich vorangetrieben hat. (...)