Frage an Peter Boehringer von Dr. Arnd T. . bezüglich Gesundheit
Im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Pandemie wurde eine Überlastung des Gesundheitswesens durch mehr behandlungsbedürftige Personen mit COVID-19 befürchtet als bei allen Anstrengungen Behandlungskapazitäten zur Verfügung standen. Aktuell steht eine solche Überlastung des Gesundheitswesens kurzfristig nicht bevor.
Wie aber soll bei einer zukünftigen Überlastung des Gesundheitswesens entschieden werden? Nach welchen Kriterien soll zwischen Patientinnen und Patienten ausgewählt werden, wenn nicht für alle behandlungsbedürftigen Personen Behandlungskapazitäten zur Verfügung stehen?
Die DIVI (23.04.2020) und auch der Deutsche Ethikrat (27.03.2020) haben dazu das Konzept der ex-ante-Triage und als Verschärfung die Anwendung der ex-post-Triage vorgeschlagen.
Welche Meinung vertreten Sie zur ex-ante und ex-post-Triage?
Nach welchen Kriterien soll über knappe und damit nicht ausreichende Behandlungskapazitäten im Gesundheitswesen entschieden werden?
Ich beantworte hier Fragen aus meinem Fachbereich (Wirtschaft, Finanzen, Haushalt, Europa). Es sollten Fachpolitiker Fragen beantworten. Zudem gilt auch das Parteiprogramm, wobei die AfD nicht zu JEDER denkbaren Frage eine Position festgeschrieben hat.
Konkret in Sachen Triage drohte diese 2020 in keiner Weise: Jedenfalls nicht wegen Corona-Patienten (im Schnitt 2020 waren die Intensivstationen zu 4% mit Corona-Patienten belegt. Wenn es in seltenen Einzelfällen zu Engpässen gekommen war, war dies NICHT aufgrund von Covid-Patienten (zumal wir inzwischen auch noch wissen, dass nur ein Bruchteil der statistisch erfassten "Corona-Patienten" wirklich KAUSAL WEGEN Covid intensiv lag). Die meisten hatten lediglich einen positiven Coronatest aber keine bzw völlig andere Symptome bzw Krankheiten - lagen also MIT dem Virus im Blut aber nicht primär WEGEN Corona im Hospital.