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Frage von Juergen V. •

Frage an Peter Boehringer von Juergen V. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Boehringer,
meine Frage bezieht sich auf die Beraterverträge und externe Gutachten der Bundesregierung.
Zum Beispiel sollte Mc Kinsey der Bundesregierung Beratung bei der Rückführung von abgelehnten Flüchtlingen leisten. (Kanzlerin Merkel, Sommer-BPK 2016) Hier kann ich keinen positiven Effekt oder Beratung erkennen.
Muss Mc Kinsey jetzt Honorar zurückerstatten ?

Zudem werden die Kosten für Bauprojekte oft um das mehrfache überschritten. Hier leisten Beratungsunternehmen im Vorfeld von Entscheidungen mit Gutachten und Beratung Unterstützung.
Nach Abschluss der Bauprojekte und den überhöhten Kosten will dann weder das jeweilige Ministerium, Behörden o.ä. Verantwortung tragen. Werden die Verträge für diese Gutachten bzw. Beratung erfolgsabhängig abgeschlossen.
Wenn nicht: Wer trägt letztlich die Verantwortung in den Behörden für solche überteuerten Projekte? ( siehe z.B. BER, Stuttgart 21, Elbphilharmonie usw.)

Den Parlamentariern wird meines Wissens im Vorfeld eine Kostenplanung vorgestellt.
Um wieviel darf ein solcher Plan mit nicht vorhersehbaren Kosten überschritten werden?

Mit bestem Dank für die Beantwortung und freundlichen Grüßen
J.V.

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Antwort von
AfD

Eine interessante Idee. In der Privatwirtschaft sind solche Haftungsklauseln durchaus üblich. Die öffentliche Hand macht davon zu selten Gebrauch.

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