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Frage von Luisa P. •

Frage an Peter Bleser von Luisa P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Bleser,

jetzt ist der Anbau des GenMais MON 810 der US-Firma Monsanto bereits erlaubt.
Wurde inzwischen der von BVL angeforderte "Plan zur Beobachtung der Umweltauswirkungen" vorgelegt?

Vielen Dank für die Antwort.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Polinski,

gerne beantworte ich Ihre Frage vom 01. Februar 2008 wegen MON 810.

Kurz zur Vorgeschichte: Ein Beobachtungsplan (Monitoring) ist EG-rechtlich seit 2003 für Neuzulassungen vorgeschrieben, gilt aber nicht für Altgenehmigungen wie MON 810.

Die Firma Monsanto hat als Reaktion auf den Bescheid des Bundes­amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom 27. April 2007 einen Monitoring-Plan beim BVL und einen Plan zu dessen Durchführung in Deutschland vorgelegt. Aufgrund der Nach­forderung des BVL wurde der Plan insbesondere um die Einbezie­hung nationaler Umweltbeobachtungsnetzwerke ergänzt. Auf Anre­gung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) hat Monsanto den vor­gelegten Plan um die Einbeziehung von Rohdaten und Bodenbeo­bachtungsnetzwerken ergänzt. Gleichzeitig wird das BVL im Rahmen der allgemeinen Überwachung die Auswirkungen von Bt-Toxinen auf den Boden, aquatische Ökosysteme und Nicht-Ziel-Schmetterlinge prüfen lassen.

Aus Sicht des BVL sind damit die Anforderungen des Bescheids an ein Monitoring durch Monsanto erfüllt, sodass MON 810-Saatgut wieder vermarktet werden kann. Monsanto erhielt am 5. Dezember 2007 einen entsprechenden schriftlichen Bescheid. Die Bundesre­gierung hat die Vorgehensweise der Beteiligten begrüßt.

Noch ein Hinweis: Unter der Internetadresse www.biosicherheit.de können Sie unter dem Stichwort "MON 810" alle einschlägigen Un­tersuchungen zu diesem Thema nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Bleser, MdB