Frage an Peter Bleser von Luisa P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Bleser,
jetzt ist der Anbau des GenMais MON 810 der US-Firma Monsanto bereits erlaubt.
Wurde inzwischen der von BVL angeforderte "Plan zur Beobachtung der Umweltauswirkungen" vorgelegt?
Vielen Dank für die Antwort.
Sehr geehrte Frau Polinski,
gerne beantworte ich Ihre Frage vom 01. Februar 2008 wegen MON 810.
Kurz zur Vorgeschichte: Ein Beobachtungsplan (Monitoring) ist EG-rechtlich seit 2003 für Neuzulassungen vorgeschrieben, gilt aber nicht für Altgenehmigungen wie MON 810.
Die Firma Monsanto hat als Reaktion auf den Bescheid des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom 27. April 2007 einen Monitoring-Plan beim BVL und einen Plan zu dessen Durchführung in Deutschland vorgelegt. Aufgrund der Nachforderung des BVL wurde der Plan insbesondere um die Einbeziehung nationaler Umweltbeobachtungsnetzwerke ergänzt. Auf Anregung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) hat Monsanto den vorgelegten Plan um die Einbeziehung von Rohdaten und Bodenbeobachtungsnetzwerken ergänzt. Gleichzeitig wird das BVL im Rahmen der allgemeinen Überwachung die Auswirkungen von Bt-Toxinen auf den Boden, aquatische Ökosysteme und Nicht-Ziel-Schmetterlinge prüfen lassen.
Aus Sicht des BVL sind damit die Anforderungen des Bescheids an ein Monitoring durch Monsanto erfüllt, sodass MON 810-Saatgut wieder vermarktet werden kann. Monsanto erhielt am 5. Dezember 2007 einen entsprechenden schriftlichen Bescheid. Die Bundesregierung hat die Vorgehensweise der Beteiligten begrüßt.
Noch ein Hinweis: Unter der Internetadresse www.biosicherheit.de können Sie unter dem Stichwort "MON 810" alle einschlägigen Untersuchungen zu diesem Thema nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Bleser, MdB