Frage von Heinz W. • 02.02.2024
Ist es richtig, dass auch Staatsbürger mit deren Herkunftsland kein Auslieferungsabkommen besteht, neben der eigenen auch die deutsche Staatsangehörigkeit (doppelte Staatsbürgerschaf) erhalten können?
Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass im Falle eines Falles ein Bürger mit solcher Herkunft und deutscher Staatsangehörigkeit (doppelte Staatsangehörigkeit) sich nicht der deutschen Gerichtsbarkeit entzieht in dem er in sein Heimatland zurückkehrt?
Antwort ausstehend von Peter Beyer CDU